Ausschnitt von beanstandeter SRF-Sendung aufgetaucht
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Nach Programmbeschwerde:Ausschnitt von beanstandeter SRF-Sendung aufgetaucht

Sendung muss in den Giftschrank
Ombudsmann rüffelt SRF wegen Tierquälerei

Ein Tierschutzverein beanstandete, dass SRF zeigte, wie Krabben bei lebendigem Leib die Scheren abgebrochen werden. Das blieb nicht ohne Folgen.
Publiziert: 19.12.2018 um 14:34 Uhr
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Aktualisiert: 24.12.2018 um 14:08 Uhr
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Starkoch David Rocco zeigte im SRF, wie Krabben in Goa «geputzt» werden.
Foto: Screenshot SRF

Diese Szene lupfte der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) den Deckel: In der SRF-Serie «David Rocco – Süsse Indien-Küche» (ein eingekauftes kanadisches Format) zeigte Starkoch David Rocco am 24. Oktober, wie Krabben in Goa «geputzt» werden. Dabei werden den noch lebenden Tieren die Scheren ab- und der Panzer aufgebrochen.

In einer Beschwerde an den Sender schrieb die Tier-Stiftung, dass dieser Umgang für die Krabben mit erheblichen Schmerzen und Leiden verbunden sei und in der Schweiz als Tierquälerei eingestuft und strafrechtlich verfolgt würde. Obwohl die Handlung nicht in der Schweiz stattfinde und somit auch nicht nach Schweizer Tierschutzrecht beurteilt werden kann, sei SRF für die unkritische Darstellung von Tierquälerei zu rügen, heisst es weiter.

«Seine Absicht ist nicht das Quälen von Tieren»

Die zuständige Redaktion reagierte nun – und hält in ihrer Stellungnahme fest, dass die Argumente der Beanstanderin durchaus nachvollziehbar seien. Dass die Sendung aber auch im kulturellen Kontext beurteilt werden müsse. «Das Zeigen lokaler Praktiken bei der Zubereitung von Gerichten ist der Kernbestandteil der Sendung. Dabei handelt Koch Rocco nicht aus Eigenantrieb, sondern in seiner Rolle und unter Anleitung eines Ansässigen. Seine Absicht ist eine kulturelle Annäherung, niemals das Quälen von Tieren», schreibt Heinz Schweizer, Redaktionsleiter, Abteilung Programme, Programmleitung SRF zwei. Die Redaktion gibt allerdings zu, dass diese Szene aufgrund der fehlenden Einordnung durch den Protagonisten die Gefühle des Publikums verletzen könne.

«Die Folge wird nicht mehr ausgestrahlt»

Der stellvertretende SRG-Ombudsmann Manfred Pfiffner unterstützt die Beanstandung des Vereins. Er schreibt: «Eine Einordnung wäre journalistisch sorgfältig gewesen. Der Hinweis hätte sein müssen, dass diese Zubereitungsweise Teil der indischen Küche ist, bei uns jedoch als Tierquälerei gelten würde.» Der Sender reagierte nun und zieht diese Sendung aus dem Verkehr. «Die Folge wird nicht mehr ausgestrahlt und im Archiv zudem entsprechend gekennzeichnet», schreibt die Redaktion. (wyt)

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