Chris Töpperwien (44) teilte Anfang dieses Jahres ein Foto eines «Closer»-Covers in seiner Instagram-Story, auf dem Sophia Vegas (31) zu sehen war. Er kommentierte dazu: «Die hohle Nuss» und fügte ein Erdnuss-Emoji hinzu. Ein unüberlegter Post, der jetzt Folgen hat. Denn die schwangere Sophia Vegas hat bereits 2018 eine Unterlassungserklärung von Töpperwien erwirkt. Gegen diese verstösst er damit.
Schwere Vorwürfe gegen Sophia Vegas
Doch warum musste Töpperwien überhaupt eine solche Erklärung unterzeichnen? Er gab der «Closer» ein Interview, in dem er behauptet haben soll, gemeinsam mit Sophia Vegas ein vegetarisches Sushi-Restaurant in L.A. geführt zu haben. Er sei selbst Markeninhaber, Sophia habe aber Ladenanteile gekauft. Ausserdem unterstellte er ihr, sie habe die Anteile nur gekauft, um eine Aufenthaltsgenehmigung für die USA zu bekommen.
Sophia Vegas dementierte das, sagte, sie habe nie Anteile gekauft. Sie ging gerichtlich gegen den Currywurstmann, der momentan im Dschungelcamp verweilt, vor – und gewann. Nach der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung im Februar 2018 darf Töpperwien seine Behauptungen nicht wiederholen. Bei Zuwiderhandeln droht ihm eine Geldstrafe von mindestens 5001 Euro.
Vegas will wegen Beleidigung klagen
Wegen des Instagram-Posts vom Januar dieses Jahres bekommt Töpperwien nun erneut Post von Sophia Vegas' Anwalt Stephan Mathé. Laut der «Bild» soll es sich um eine erweiterte Unterlassungserklärung handeln. Die schwangere Sophia Vegas erwägt noch eine Klage wegen Beleidigung, denn «hohle Nuss» lässt sie sich nicht nennen.
Ihr Anwalt sagte zur «Bild»: «Es ist schon recht verwunderlich, dass Herr Töpperwien im Dschungelcamp angeblich so sehr darunter leidet, dass er von Herrn Yotta in einem sozialen Netzwerk beleidigt wurde – selbst aber bei Instagram Unwahrheiten verbreitet und meine Mandantin als ‹hohle Nuss› beschimpft. Das wird Folgen haben.» Zuvor eckte auch Mit-Dschungelcamper Bastian Yotta (42) Töpperwien via Social Media an. (euc)