Kurz vor dem Dschungelcamp-Finale sind die Verträge der Kandidatinnen und Kandidaten durchgesickert. Die deutsche «Bild»-Zeitung enthüllt, was in den geheimen Dokumenten steht. Unter anderem ist festgehalten, dass die Teilnehmer ihre Gagen nur gestückelt erhalten. 20 Prozent jeweils gibt es zum Zeitpunkt der Unterschrift und beim Produktionsstart. 25 Prozent folgen nach Drehschluss. Die restliche Summe gibt es erst nach Ende des sogenannten Exklusivzeitraums – also der Zeit, in der sie sich auf künftig den TV-Produzenten verpflichten.
Denn in den ersten zwei Wochen nach Drehschluss müssen sie bis zu zehn Interviews geben und in bis zu drei TV-Shows auftreten. Ausserdem dürfen sie ein Jahr lang nicht in anderen TV-Sendungen wie «Temptation Island» und «Promi Big Brother» teilnehmen.
WC-Reinigung geregelt
Im Vertrag sind aber auch Details zum Zusammenleben im Dschungelcamp geregelt. So müssen die Kandidaten ihr WC selber putzen und dürfen das Lagerfeuer nie unbeaufsichtigt lassen. Damit dieses Feuer auch das einzige bleibt, müssen Raucherinnen und Raucher darauf achten, dass ihre Asche nur im Lagerfeuer landet.
Auch das Zusammenleben mit den tierischen Mitbewohnern ist im Vertrag festgehalten: Abseits der Dschungelprüfungen dürfen die Camper nur Mücken töten, um sämtliche andere Tiere müssen sich Ranger vor Ort kümmern. So war in der aktuellen Staffel beispielsweise zu sehen, wie die Teilnehmer sofort um Hilfe riefen, als eine grosse Spinne unter ihre Sitzbank krabbelte.
Schlafenszeit limitiert
Selbst die Schlafenszeiten sind festgelegt: Nur vom Eindunkeln bis zum Weckruf der Moderatoren – wenn sie «Ich bin ein Star – holt mich hier raus» von der Hängebrücke rufen – dürfen sich die Prominenten entspannen. Weil sie nachts aber auch noch in Zweiergrüppchen das Feuer bewachen müssen, können die Nächte durchaus kurz werden.
Wer sich an all diese Bedingungen hält, hat schlussendlich die Chance auf ein Preisgeld von 100'000 Euro. Laut Informationen von «Bild» muss sich der Dschungelkönig aber gedulden, bis er diese Prämie auf dem Konto hat: Den ersten Teil des Gewinns erhält er im März, den zweiten Teil dann erst im Sommer. (bnr)