Trotz Corona-Verdacht
Loredana hustet Rap-Kollegen Zuna an

Eigentlich müsste sich Loredana Zefi zu Hause in Selbstquarantäne begeben. Denn die Rapperin leidet nach eigenen Angaben an Coronavirus-Symptomen. Doch wie ihre Instagram-Storys enthüllen, nimmt sie die Krise alles andere als ernst.
Publiziert: 18.03.2020 um 14:50 Uhr
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Aktualisiert: 18.03.2020 um 17:15 Uhr
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Hier hustet Loredana demonstrativ in die Handykamera.
Foto: Instagram

Noch am Wochenende klagte die Schweizer Rapperin Loredana Zefi (24) darüber, dass ihr ein Test auf das Virus verweigert werde. «Meine Lieben, ich werde vom Pech verfolgt. Ich liege im Bett mit Fieber, Halsschmerzen, Lungenschmerzen», erklärte sie. Als sie daraufhin die Corona-Hotline angerufen habe, habe man ihr von einem Test abgeraten: «Die meinten: ‹Sie können den Test nicht machen. Es haben Leute Vorrang, die über 65 Jahre alt sind.› Ich solle einfach zu Hause chillen.»

Sonne tanken am Vierwaldstättersee

Darauf hatte Loredana aber keine Lust. Wie man in ihren Instagram-Storys sehen konnte, verbrachte sie den Sonntagnachmittag am Vierwaldstättersee und tankte dort etwas Sonne. Damit nicht genug. Später zeigte sie sich auf der Strasse mit ihrem Rap-Kollegen Zuna (26).

Dort riss sie laut «nau.ch» Witze über die ernste Situation. «Mir gehts super. Ich hab’ schon versucht, diesen Herren anzustecken. Hat aber nicht funktioniert. Schade», sagt Loredana, während sie auf Zuna zeigt. Danach hustet die Luzernerin demonstrativ in die Handy-Kamera. Die Lage sei für sie als Künstlerin sogar «super»: «Egal wer Fotos will, ich fange einfach an zu husten und die gehen weg.» Später schleicht sie sich von hinten an Zuna an und hustet ihm ins Genick, während der lachend wegläuft.

Heute nimmt Loredana das Coronavirus scheinbar aber wieder etwas ernster. In einer Instagram-Story zeigt sie sich mit einer Maske vor dem Gesicht, scheinbar bei einem Arztbesuch: «Der hat Angst vor mir und hat mir direkt eine Maske gegeben.» Auf Anfrage von Blick.ch will sich die Rapperin nicht zu ihren Storys geäussert. (klm)

Was ist ein Lockdown?

Wörtlich übersetzt bedeutet Lockdown «Abriegelung». Im Fall des Coronavirus soll das dazu dienen, damit infizierte Menschen keinen Kontakt mehr zu anderen Menschen haben und diese nicht anstecken. Hin und wieder werden Lockdowns auch nach Terroranschlägen oder Amokläufen angeordnet.

Bei einem Lockdown handelt es sich um eine vorübergehende staatlich-verordnete und durchgesetzte Einschränkung des öffentlichen Lebens.

Mögliche Massnahmen sind unter anderem:

  • Angestellte und Arbeiter dürfen nicht zur Arbeit.
  • Ausgangssperre und Hausarrest – Personen müssen in den Gebäuden bleiben, in denen sie gerade sind.
  • Ausreise- und Einreise-Verbote werden erlassen.
  • Bars, Cafés, Clubs und Restaurants und werden geschlossen.
  • Reisen im Inland werden verboten oder regelmentiert.
  • Büros, Firmen und Produktionsstätten werden geschlossen.
  • Einkaufszentren werden geschlossen.
  • Der ÖV wird eingeschränkt, auch Flughäfen könnten geschlossen werden.
  • Sportgruppen und anderen Vereinen wird ihre Aktivität untersagt.
  • Geschäfte – ausser Lebensmittelläden, Supermärkte und Apotheken – werden geschlossen.
  • Grenzen werden geschlossen oder zumindest werden scharfe Grenzkontrollen durchgeführt.

    Welche davon der Bundesrat verhängt, ist immer abhängig von der Situation.

Wörtlich übersetzt bedeutet Lockdown «Abriegelung». Im Fall des Coronavirus soll das dazu dienen, damit infizierte Menschen keinen Kontakt mehr zu anderen Menschen haben und diese nicht anstecken. Hin und wieder werden Lockdowns auch nach Terroranschlägen oder Amokläufen angeordnet.

Bei einem Lockdown handelt es sich um eine vorübergehende staatlich-verordnete und durchgesetzte Einschränkung des öffentlichen Lebens.

Mögliche Massnahmen sind unter anderem:

  • Angestellte und Arbeiter dürfen nicht zur Arbeit.
  • Ausgangssperre und Hausarrest – Personen müssen in den Gebäuden bleiben, in denen sie gerade sind.
  • Ausreise- und Einreise-Verbote werden erlassen.
  • Bars, Cafés, Clubs und Restaurants und werden geschlossen.
  • Reisen im Inland werden verboten oder regelmentiert.
  • Büros, Firmen und Produktionsstätten werden geschlossen.
  • Einkaufszentren werden geschlossen.
  • Der ÖV wird eingeschränkt, auch Flughäfen könnten geschlossen werden.
  • Sportgruppen und anderen Vereinen wird ihre Aktivität untersagt.
  • Geschäfte – ausser Lebensmittelläden, Supermärkte und Apotheken – werden geschlossen.
  • Grenzen werden geschlossen oder zumindest werden scharfe Grenzkontrollen durchgeführt.

    Welche davon der Bundesrat verhängt, ist immer abhängig von der Situation.
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