Sie mag zwar nur eine Katze sein, doch Choupette führt ein Jetset-Leben, von dem viele Models und Influencer nur träumen. Sie hat zwei Dienstmädchen, einen Instagram-Account mit rund 178'000 Followern und eine erfolgreiche Modelkarriere.
Die Birma-Katze war Karl Lagerfelds (†85) Ein und Alles. Auf ihrer Webseite verabschiedet sich Choupette mit rührenden Worten von ihrem Besitzer. Unter dem Titel «Ruhe in Frieden Daddy Karl Lagerfeld» schreibt Choupette:
«Mit grosser Trauer bestätige ich, dass mein Papa Karl Lagerfeld am 19. Februar 2019 verstorben ist. Er war eine wahre Ikone, die das Leben aller berührte, mit denen er in Kontakt kam, ganz besonders meines.» Und weiter: «Er wird für immer in meinem nun gebrochenen Herzen und den Herzen aller seiner Anhänger auf der ganzen Welt weiterleben.» Karl Lagerfeld sitze im Himmel nun «neben Mommy Coco Chanel».
Wer sich ab jetzt um die weisse Samtpfote kümmern wird, geht aus dem Text nicht hervor. Eventuell geht sie wieder zu ihrem vorherigen Besitzer, dem Model Baptiste Giabiconi (29) zurück. Er war Lagerfelds männliche Muse.
«Tut mir leid, ich behalte sie»
In einem früheren Interview mit «Numéro» erzählte Lagerfeld, wie Choupette zu ihm kam. «Es war Liebe auf den ersten Blick. Baptiste fuhr in die Ferien und fragte, ob er sie mit dem Personal in meinem Haus lassen könne, während er weg war.» Choupette sei damals noch ein kleines Kätzchen gewesen. «Ich fand sie so süss, dass ich, als Baptiste nach Hause kam, sagte: ‹Tut mir leid, aber ich behalte sie.›»
Seit diesem Zeitpunkt lebte der Stubentiger das wohl luxuriöseste Katzenleben der Welt. Choupette wird von ihren Bediensteten mehrmals am Tag gebürstet. Sie durfte mit Karl Lagerfeld im Privatjet reisen und wurde von ihm in einer Louis-Vuitton-Tasche rumgetragen. Choupette nahm ihre Mahlzeiten gemeinsam mit dem Modezaren von edlen Geschirr ein. Sie besitzt ausserdem ein eigenes iPad zum Spielen und verdöst ihre Tage auf einem teuren Zaha-Hadid-Sofa.
Erbt Choupette ein Vermögen?
Nach Karl Lagerfelds Tod könnte er seinem geliebten Büsi nun ein stolzes Vermögen hinterlassen. «Choupette ist nun die reichste Mieze der Welt», twittern Fans auf der ganzen Welt. Viele sind der Meinung, dass die Katze die neue Kreativ-Direktorin bei Chanel werden soll. Über Ashley Tschudin, die sich um ihren Internet-Auftritt kümmert, lässt Choupette ausrichten: «Ich bin mir nicht sicher, ob ich jemals in Daddys Pfotenstapfen treten könnte. Das ist eine grosse Ehre und sein kreativer Geist ist einzigartig.» Die Nachfolge ist übrigens bereits bekannt. Virgine Viard, Lagerfelds «engste Mitarbeiterin seit mehr als 30 Jahren», wird den Posten übernehmen. (paf)
Wiederholt hat Modezar Karl Lagerfeld (†85) bekräftigt: «Es gibt genug für alle. Doch mein Liebling Choupette wird sicher einen grossen Teil des Kuchens bekommen.» Doch so einfach ist es gar nicht, eine Katze im Testament zu berücksichtigen. Für Lagerfeld gilt als deutscher Staatsangehörige das entsprechende Erbrecht. Dort steht: Haustiere sind nicht so erbfähig wie Menschen, sie besitzen keine Rechtsfähigkeit.
Ein Tierfreund hat dennoch verschiedene Möglichkeiten, seinen Liebling zu bedenken:
- Erstens kann er einen eingesetzten Erben dazu verpflichten, zu seinen Haustieren zu schauen.
- Oder er kann einen Ersatzerben ernennen, der ihre Betreuung absichert.
- Dritte Möglichkeit: Über eine Stiftung kann ein Haustier ebenfalls alimentiert werden, dies bedingt ein Nachlassvermögen von 50'000 Euro oder mehr.
Für Lagerfeld sicher kein Problem. (Jean-Claude Galli)
Wiederholt hat Modezar Karl Lagerfeld (†85) bekräftigt: «Es gibt genug für alle. Doch mein Liebling Choupette wird sicher einen grossen Teil des Kuchens bekommen.» Doch so einfach ist es gar nicht, eine Katze im Testament zu berücksichtigen. Für Lagerfeld gilt als deutscher Staatsangehörige das entsprechende Erbrecht. Dort steht: Haustiere sind nicht so erbfähig wie Menschen, sie besitzen keine Rechtsfähigkeit.
Ein Tierfreund hat dennoch verschiedene Möglichkeiten, seinen Liebling zu bedenken:
- Erstens kann er einen eingesetzten Erben dazu verpflichten, zu seinen Haustieren zu schauen.
- Oder er kann einen Ersatzerben ernennen, der ihre Betreuung absichert.
- Dritte Möglichkeit: Über eine Stiftung kann ein Haustier ebenfalls alimentiert werden, dies bedingt ein Nachlassvermögen von 50'000 Euro oder mehr.
Für Lagerfeld sicher kein Problem. (Jean-Claude Galli)