Bereits vor zwei Jahren erschien Bushidos (37) Album «Sonny Black». Seit dem 30. April 2015 darf es aber nicht mehr an Minderjährige verkauft werden und ladete auf dem Index. Der Grund: «Es wirkt auf Kinder und Jugendliche verrohend, diskriminiert Homosexuelle und Frauen und ein krimineller Lebensstil wird darauf verherrlicht», sagt die Leiterin der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPJM), Elke Monssen-Engberding, gegenüber der «Bild».
Jetzt klagt der deutsche Rapper dagegen, die Verhandlung ist auf den 2. September angesetzt. «Eine zu klärende Frage wird nun sein, inwieweit das Werk der Kunstfreiheit unterliegt», erklärt die Gerichtssprecherin. Bushidos Chancen stehen nicht schlecht. Schon vor einem Jahr hatte er Erfolg, als das nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) entschied, dass sein Song «Stress ohne Grund» zu Unrecht auf der Liste für jugendgefährdende Medien stehe. Der Song thematisiert Tötungs- und Gewaltfantasien und hat schwulenfeindliche Parolen. Es sei aber nicht genug untersucht worden, ob es sich dabei um Kunst gehandelt habe.