Unschönes Nachspiel eines rauschenden Musik-Abends: Die Schweizer Schlagersängerin Beatrice Egli (34) und der deutsche Musiker Florian Silbereisen (41) gaben gemeinsam den Song «1000 und 1 Nacht» von 1984 zum Besten – es handelt sich dabei bis jetzt um einen der erfolgreichsten Songs der deutschen Charts. Weil dem Duo darin das Wort «Indianer» missfiel, ersetzten sie es kurzerhand durch «zusammen».
Aus «Erinnerst du dich, wir haben Indianer gespielt» wurde so «Erinnerst du dich, wir haben zusammen gespielt». Ausgerechnet Hit-Macher Diether Dehm (72), der sich für den Text mitverantwortlich zeichnet, meldete sich daraufhin via Facebook – und war ob der Änderung ohne vorherige Absprache dermassen erzürnt, dass er Strafanzeige gegen Egli und Silbereisen erstattete.
«Wenn die Verschandelung eines geschützten künstlerischen Werks in Deutschland nicht schon eine Urheberrechtsverletzung, also eine Straftat wäre, so müssten Florian Silbereisen und Beatrice Egli allein wegen groben Unsinns in eine geschlossene Einrichtung», polterte der Produzent in den sozialen Medien – und bekam dafür viel Zuspruch von seinen Fans. Er bestehe ausserdem darauf, dass sowohl seine «Kinder, Enkel und Urenkel jederzeit Indianer spielen dürften, so wie hoffentlich auch junge Indigene ewig und überall auf der Welt ‹alte weisse Männer› spielen dürfen sollen».
Dehm hat sich nicht nur als Song-Texter, sondern vor allem mit seiner politischen Vergangenheit einen Namen gemacht. Zu DDR-Zeiten fungierte er als Spitzel der Stasi und beschattete den regimekritischen Chansonnier Wolf Biermann (86), für den er als Manager tätig war. Später politisierte er unter anderem sowohl für die SPD und die Linke – für Letztere schied er erst 2021 aus dem Deutschen Bundestag aus. Besonders kritisch wird vielerorts seine Nähe zu Verschwörungstheoretikern wie Ken Jebsen (57) gesehen.
Anwalt hält Erfolg der Anzeige für «unwahrscheinlich»
Ob sich Egli und Silbereisen öffentlich entschuldigen oder sogar mit einer Strafe wegen Urheberrechtsverletzung rechnen müssen, ist bisher nicht abschliessend geklärt. Gegenüber Blick erläutert der deutsche Rechtsanwalt Philipp Obladen von der Kanzlei Obladen Gaessler in Köln die Sachlage. Dass Anzeigenerstatter Dehm mit seiner Strafanzeige Erfolg haben wird, hält er für «unwahrscheinlich»: «Grundsätzlich bezahlt die Verwertungsgesellschaft für Musik in Deutschland, die GEMA, nur dann Beträge an die Urheber, wenn der Inhalt bei einem Auftritt eins zu eins wiedergegeben wird. Es ist daher in der Tat zu prüfen, ob hier eine Urheberrechtsverletzung vorliegt.»
Er habe aber Zweifel, ob die Streichung eines Wortes in nur einer Songzeile zu einer Urheberrechtsverletzung reiche, «zumal nicht der Sinn des ganzen Liedes verfälscht wurde und das alte Werk nicht leidet». Ganz auszuschliessen ist eine Strafe, jedenfalls eine zivilrechtliche Auseinandersetzung, laut Obladen aber nicht.
Der erste Fall sei zwar selten, könne aber in besonderen Fällen mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder empfindlichen Geldstrafen geahndet werden. Obladen sieht den Strafrahmen hier aber «als nicht ansatzweise ausgeschöpft», sofern Silbereisen und Egli nicht vorbestraft seien. Sollte die Urheberrechtsverletzung zivilrechtlich behandelt werden, ist zu prüfen, ob die Urheber von «1000 und 1 Nacht» Anspruch auf einen Schadensersatz haben.
Eine Anfrage zur Stellungnahme von Beatrice Eglis Management blieb bisher unbeantwortet.