Im Sommer wird sie ihren langjährigen Lebenspartner Erwin Bach (57) heiraten, zur Schweiz hat Tina Turner (73) bereits jetzt Ja gesagt. «Ich bin sehr glücklich in der Schweiz und fühle mich hier zu Hause», sagte der Superstar zu BLICK, nachdem ihr Anfang Jahr die Gemeinde Küsnacht ZH das Bürgerrecht erteilt hatte. Nun ist ihr auch die Bestätigung auf kantonaler und auf Bundesebene erteilt worden. Die Frau, die Welthits wie «Private Dancer» und «Simply the Best» hatte, ist endlich Schweizerin.
Am Montag holte sich die Sängerin in Begleitung von Bach den roten Pass mit dem weissen Kreuz. Um 16.43 Uhr verliess sie das Zürcher Passbüro. Rund eine Viertelstunde hatten die Formalitäten inklusive Foto im kleinen Raum hinter dem Vorhang in Reihe N gedauert. Dann brausten die beiden im Auto davon.
Alle Bundesräte aufgezählt
Um Schweizerin werden zu können, musste die seit 1995 hier lebende Pop-Legende bei einer Privatlehrerin schwer büffeln. «Aber Hochdeutsch», sagte die achtfache Grammy-Gewinnerin in einem Interview. «Schwyzerdütsch wäre noch mal komplizierter.» Die Deutschstunden haben sich gelohnt. Tina Turner konnte vor der Bürgerrechtskommission die sieben Bundesräte aufzählen und wusste, wie das Schweizer Parlament zusammengesetzt ist. «Ich könnte mir keinen besseren Ort zum Leben vorstellen», so die Frau, die in ihrer Karriere über 180 Millionen Tonträger verkauft hat, einst.
Nun ist Tina Turner offiziell in der Schweiz angekommen. Und mit der Heirat mit dem deutschen Musikmanager Erwin Bach steuert sie auch im Liebesleben einen sicheren Hafen an. Fürs Kulinarische bei ihrer Hochzeit sorgen die Starköche Rico Zandonella (51) und Horst Petermann (68). Wundervollen Flitterwochen steht auch nichts mehr im Weg – den Pass dazu hat sie ja jetzt.
Die Schweizer Staatsbürgerschaft können Ausländer beantragen, die im Lauf ihres Lebens insgesamt zwölf Jahre in der Schweiz gelebt haben. Wer schon als Teenager da war, ist im Vorteil, denn die Lebensjahre zwischen dem 10. und 20. Geburtstag zählen doppelt. Verkürzte Fristen gelten für alle mit Schweizer Ehepartner: Fünf Jahre im Land, davon drei Jahre verheiratet, reichen. Daneben ist immer die Eingliederung (Arbeit, Wohnung, Recht und Ordnung) nachzuweisen.
Die Schweizer Staatsbürgerschaft können Ausländer beantragen, die im Lauf ihres Lebens insgesamt zwölf Jahre in der Schweiz gelebt haben. Wer schon als Teenager da war, ist im Vorteil, denn die Lebensjahre zwischen dem 10. und 20. Geburtstag zählen doppelt. Verkürzte Fristen gelten für alle mit Schweizer Ehepartner: Fünf Jahre im Land, davon drei Jahre verheiratet, reichen. Daneben ist immer die Eingliederung (Arbeit, Wohnung, Recht und Ordnung) nachzuweisen.