TV-Knatsch um Christa Rigozzi: Im Ausland gelten härtere Regeln
So machens ARD, ZDF, ORF

Die öffentlich-rechtlichen TV-Sender in unseren Nachbarländern lassen ihren Info-Moderatoren punkto Nebengeschäften wenig Spielraum. Bei den Privaten ist dagegen sehr viel möglich. Davon profitieren Stars wie Günther Jauch.
Publiziert: 01.06.2017 um 23:51 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 22:17 Uhr
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Christa Rigozzi: Kann sie unabhängig moderieren, wenn sie gleichzeitg Geld durch Werbeeinnahmen verdient?
Foto: WALTER BIERI
Jean-Claude Galli

Die Aufregung um das SRF-Engagement von Christa Rigozzi (34) in der Sendung «Arena/Reporter» bleibt gross. Doch die TV-Bosse wollen, trotz wiederholten Anfragen, noch immer nicht mit BLICK darüber reden. Dabei brennt die Frage weiter: Kann sich Rigozzi auf einem Service-public-Kanal unabhängig mit politischen Themen befassen – wenn sie gleichzeitig Werbeverträge mit Firmen aus der Privatwirtschaft unterhält? 

Das SRF beruft sich darauf, Rigozzi sei keine feste Mitarbeiterin und die sonst geltenden Einschränkungen seien für sie hinfällig. «Es ist auch eine Frage der Verhältnimässigkeit, dass bei ihr nicht die gleichen Regeln gelten können wie für jemanden mit Vollpensum.» 

«In keiner Weise beeinträchtigen»

Ein Blick über die Landesgrenzen zeigt: Bei ZDF und ARD sind die Richtlinien deutlich strenger. SWR-Sprecher Wolfgang Utz sagt: «Programmprägenden freien Mitarbeitern wird eine Klausel vorgelegt, nach der jegliche werbliche Tätigkeit vorher angezeigt und besprochen werden muss. So kann eine Genehmigung versagt werden, wenn eine Vermarktung der Rundfunkpopularität des Arbeitnehmers insbesondere in der Werbung vorliegen würde.»

Beim ZDF gilt, dass «Nebentätigkeiten von Freien die Interessen des Arbeitgebers oder die journalistische Objektivität in keiner Weise beeinträchtigen dürfen». Besonders sensibel beim Thema Werbung sind die Österreicher. «Mitarbeitern der ORF-TV-Information ist klassische Werbung strikt untersagt. Bei der Genehmigung von Veranstaltungsmoderationen wird ausdrücklich darauf geachtet, dass es keinen möglichen Bezug zur beruflichen Tätigkeit gibt», sagt ORF-Sprecher Michael Krause.

Lukratives Hin und Her

Gross sind im Ausland die Unterschiede zu den privaten Sendern. In den Richtlinien der RTL Group und bei ProSiebenSat.1 ist punkto Werbung bloss eine «Melde- und Genehmigungspflicht gegenüber den Vorgesetzten» festgehalten. Kein Wunder, verdienen sich gewisse Moderatoren, vor allem in Deutschland, eine goldene Nase – wie etwa Günther Jauch (60). Sie sind sowohl für private als auch für öffentlich-rechtliche Sender tätig oder steigern ihr Einkommen durch Jobwechsel. In der Schweiz ist das kaum möglich, weil der Markt der Privatsender zu klein ist.

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