Der Fitnesstrainer V.P.* rief 2015 im Netz dazu auf, Ex-Miss Schweiz Stéphanie Berger (39) umzubringen (Blick berichtete). Nachdem gegen den psychisch gestörten Mann die kleine Verwahrung verhängt wurde – eine stationäre Massnahme, die auf fünf Jahre befristet ist – bestätigte das Zürcher Obergericht das Urteil des Bezirksgerichts Zürich, welches den Mann in eine psychische Klinik einwies. Der heute 44-Jährige hat das Urteil allerdings bereits ans Bundesgericht weitergezogen.
Der Mann wehrt sich gegen eine Behandlung
Vor dem Obergericht forderte er vergeblich einen Freispruch, wie aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil hervorgeht. Eine allfällige ambulante Massnahme für den schuldunfähigen Mann lehnte das Obergericht ebenfalls ab: Zwei Gutachter kamen zum Schluss, dass der Mann aufgrund seiner psychischen Krankheit nicht einsieht, dass er krank ist und sich dementsprechend auch gegen eine Behandlung wehrt. Sie sind sich darin einig, dass aufgrund einer hohen Rückfallgefahr eine ambulante Therapie nicht in Frage kommt.
Er zieht das Urteil ans Bundesgericht weiter
Das Obergericht folgte dieser Empfehlung, bestätigte das Urteil der Vorinstanz und ordnete eine stationäre Massnahme an. Der Mann befindet sich bereits im vorzeitigen Massnahmenvollzug in einer psychiatrischen Klinik. Mit diesem Urteil ist der Mann nicht einverstanden – als nächstes wird sich das Bundesgericht mit ihm befassen müssen.
Der Mann hatte die Berger in einem Youtube-Video bedroht, das er auf ihrer Facebook-Seite publizierte: «Beat Schlatter nach Attacke schwer verletzt – nächstes Ziel Stéphanie Berger, allahluya bei allen hin.» Seine Botschaft: «Wer sie hinrichtet, ist ein Held.» Der Mann anerkannte gemäss Urteil den ihm angelasteten Sachverhalt sowohl in der Untersuchung, vor dem Bezirksgericht als auch in der Berufungsverhandlung.
P.* wurde in der Vergangenheit wegen Gewaltdelikten und Drohungen verurteilt
P.* wurde schon 2001 wegen Gewaltdelikten und Drohungen zu drei Jahren Gefängnis verurteilt und in eine stationäre Therapie eingewiesen. 2007 wurde er bedingt entlassen. Eine anschliessende Therapie scheiterte, da er die Medikamente selber absetzte. Nachdem seine psychischen Störungen wieder einsetzten, wurde er mehrmals polizeilich auffällig. So bewarf er beispielsweise ein Auto mit Steinen und die Polizei fand in seiner Wohnung Gehhilfen, an denen er mit Klebebändern Messer befestigt hatte.
Stéphanie Berger wollte sich zum Entscheid nicht äussern. (sda/kad)
* Name der Redaktion bekannt
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