SRF-Komiker wegen Konzernverantwortungsinitiative gerügt
Ombudsstelle heisst Beanstandung gegen Deville gut

Zu wenig Satire, zu viel Beeinflussung: Für seine Sendung am 22. November zur Konzernverantwortungsinitiative musste Dominic Deville viel Kritik einstecken. Zu Recht, wie jetzt die Ombudsstelle bekannt gibt.
Publiziert: 02.12.2020 um 20:21 Uhr
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Dominic Deville wurde von der SRF-Ombudsstelle gerügt.
Foto: SRF/Oscar Alessio

Die Sendung von Dominic Deville (45) zur Konzernverantwortungsinitiative schlug hohe Wellen. Sieben Tage vor der Abstimmung soll der SRF-Satiriker nicht nur Witze gerissen, sondern vor allem Abstimmungskampf für die Befürworter betrieben haben, so die Kritiker.

Elf Beanstandungen gingen deshalb bei der SRF-Ombudsstelle ein. Und die haben sich gelohnt. Denn die Kritiker bekamen von Ombudsfrau Esther Girsberger und Ombudsmann Kurt Schöbi recht.

«Deville»-Redaktion zitiert Roger Blum

Die «Deville»-Redaktion verteidigte sich damit, dass die Sendung klar als Satire gekennzeichnet sei. Ausserdem stützen sich die Mitarbeiter auf ein Urteil von Ex-Ombudsmann Roger Blum, der zu einer Deville-Sendung 2019 urteilte: «1. Abstimmungsthemen dominieren oft das innenpolitische Zeitgeschehen stark; Satiriker können sie nicht übersehen. 2. Ein Satiriker kann sich zu einem Abstimmungsthema nicht neutral äussern, satirische Stücke sind ja Kommentare. 3. Ein Satiriker kann nur in den seltensten Fällen seine Hiebe gleichzeitig und gleichmässig auf beide Lager verteilen; meist reizt das eine Lager mehr als das andere zum Spott.»

Auch die neue Ombudsredaktion zitiert aus Blums Urteil: «Die Unterstellung der Satire würde unter den strengen Regeln der Abstimmungsberichterstattung letztlich zu einem Satireverbot bei Abstimmungsthemen gleichkommen.» Die Ombudsstelle könne dieser Argumentation zwar «einiges abgewinnen». In diesem Fall sei sie aber zu strikt.

«Wir erachten das Sachgerechtigkeitsgebot als verletzt»

Denn vieles in der «Deville»-Sendung sei nicht als Satire zu erkennen gewesen und habe «Informationscharakter» gehabt. Ausserdem war die Ausstrahlung mit sieben Tagen vor dem Datum zu nah an dem Abstimmungstag gewesen: «‹Deville› war der letzte ausführliche Beitrag zur Konzernverantwortungsinitiative. Der letzte Eindruck ist bekanntlich ein prägender.» Auch dass «10vor10» am 20. November auf «Deville» hingewiesen habe, sei ein Fauxpas gewesen. «Wir erachten aus diesen Gründen das Sachgerechtigkeitsgebot als verletzt an und heissen die Beanstandung gut», schreiben Girsberger und Schöbi.

Einer der Beanstander war FDP-Jungpolitiker Leroy Bächtold. Zu «20 Minuten» sagt Bächtold, dass er nun eine Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz, der Unabhängigen Beschwerdeinstanz des Bundes (UBI) einreichen wolle. Die 20 erforderlichen Bürgerunterschriften dafür habe er bereits gesammelt. (klm)

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