Bundesamt erklärt Cannabis-Regeln
Kann jeder ein Polo sein?

Mundart-Rocker Polo Hofer macht eine Cannabis-Kur. Der Musiker ist einer der ersten Schweizer, denen das Bundesamt für Gesundheit eine Hanf-Therapie bewilligte. BAG-Mediensprecher Adrien Kay erklärt, welche Voraussetzungen man dafür erfüllen muss und in welcher Form die Droge verschrieben wird.
Publiziert: 14.11.2016 um 14:39 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 20:24 Uhr
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Polo Hofer macht eine Cannabis-Kur.
Foto: Peter Gerber
Jessica von Duehren

Seit wann kann man die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) genehmigte Kur machen?
Adrien Kay: Seit Mai 2012. Mit der Revision des Betäubungsmittelgesetzes von 2011 wurde eine gesetzliche Grundlage für die beschränkte medizinische Anwendung von Cannabis geschaffen.

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?
Ob ein Patient oder eine Patientin die Bedingungen erfüllt, muss für jeden Fall separat geprüft werden. Die in Frage kommenden Indikationen sind unter anderem: Spastik, u. a. bei Multipler Sklerose, Schmerzen bei chronischen Schmerzzuständen, Übelkeit, Schmerzen, Inappetenz bei einer Krebserkrankung.

Wie viele Bewilligungen wurden bisher vergeben?
Bis Ende Mai 2016 waren es 4562.

In welcher Form wird das Cannabis verschrieben?
In einigen Apotheken werden cannabishaltige Medikamente hergestellt: Die Dronabinollösung (Ölbasis, zur oralen Einnahme), Cannabistinktur (Ethanolbasis, zur oralen Einnahme), Sativa-Öl und Cannabis-Öl. 

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