Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA den Strafbefehl, über den Tamedia-Zeitungen am Dienstag berichteten.
Der 35-Jährige war im Juni 2024 von Basel an seinen Wohnort im Zürcher Unterland unterwegs, als er bei Glattfelden in eine Polizeikontrolle geriet. Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von mindestens 0,62 Milligramm pro Liter, was ungefähr 1,2 Promille entspricht.
Die zuständige Staatsanwaltschaft verurteilte ihn dafür per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 310 Franken. Bezahlen muss er diese Strafe nur, wenn er sich innerhalb der Probezeit von vier Jahren erneut etwas zuschulden kommen lässt. Auf jeden Fall bezahlen muss er hingegen eine Busse von 3100 Franken sowie Gebühren in der Höhe von 800 Franken.