Die neue Miss Schweiz Jastina Doreen Riederer (19) lebt in einer Märchenwelt aus Rosarot und Weiss: In ihrem Familienhaus in Spreitenbach AG sind die Kissen mit Spitzen überzogen, Kerzen stehen auf Deckchen, und die Wasserhähne sind vergoldet. Sogar das Auto der Schönheitskönigin kommt im Prinzessinnen-Stil daher. Den pinken Fiat 500 bekam sie zur Lehrabschlussprüfung von ihrer Mutter geschenkt. Der Clou: Sie hat ihn mit Wimpern geschmückt!
«Ich trage selbst gerne lange Wimpern und finde die Deko herzig. Es macht mein Auto speziell», erklärt sie gegenüber BLICK. Ob die Wimpern überhaupt am Wagen kleben dürfen, wisse Riederer nicht – sie glaubt aber, es sei nicht erlaubt. «Sollte es nicht erlaubt sein, würde ich die Wimpern natürlich im Kofferraum lassen», sagt sie lachend. Weil die Deko auf ihren gesponserten Mercedes A-Klasse gar nicht mehr passt, lasse sie sie momentan sowieso weg.
Die Wimpern sind ein Verkehrsrisiko
Doch was sagen die Behörden zu einer solchen Verschönerung? «Es ist nicht erlaubt», sagt Severin Toberer vom Strassenverkehrsamt Kanton Zürich. «Autowimpern tauchen immer wieder einmal als Dekoration auf. Wir vom Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich dürfen Autos mit diesen Wimpern nicht zum Verkehr zulassen, weil sie laut schweizweit gültigen Gesetzen ein Verkehrsrisiko sind», erklärt er.
«Artikel 67 und Anhang 8 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge halten fest, dass unnötige und gefährliche Teile aussen am Fahrzeug verboten sind. Solche Autowimpern können sich plötzlich lösen und herumfliegen, zum Beispiel auf der Autobahn. Zudem können sie besonders im Winter gefährlich sein, weil sich darin Eis und Schnee verfangen und wieder lösen kann.» Es sei deshalb im Interesse der eigenen Sicherheit und der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmenden, dass man auf solche Wimpern verzichtet.
Bei der Sicherheit drückt die Polizei also kein Auge zu – egal, wie schön die Wimpern sind.