Über diesen Termin dürfte sich Karl Dall (74) nicht freuen. Obwohl ihn das Bezirksgericht Zürich im Dezember 2014 klar vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen hat, muss der Kultkomiker nochmals vor Gericht antraben.
Die deutsche Zeitung «Bild» berichtet, dass die Berufungsverhandlung am 28. September um zehn Uhr vor dem Zürcher Obergericht stattfindet. Bereits am ersten Verhandlungstag ist mit einem Urteil zu rechnen.
Grund für den erneuten Termin: Das angebliche Opfer, die Solothurner Journalistin Anja-Maria Stampfli (44), beharrt als Privatklägerin weiter auf ihren Vergewaltigungsvorwürfen.
Dabei hatte ihr das Bezirksgericht nicht abgenommen, dass sie im September 2013 von Karl Dall in einer Zürcher Hotelsuite vergewaltigt worden sei. Der Komiker sei im Schlaf über sie hergefallen, hatte die Journalistin gegenüber der Polizei behauptet.
«Ich will dich jetzt ficken», habe er zu ihr gesagt. Dall landete daraufhin vier Tage in Untersuchungshaft.
Bereits im Mai sagte Karl Dalls Anwalt zu BLICK in Bezug auf einen möglichen Berufungstermin: «Wir sehen der Verhandlung ob des überzeugend begründeten Freispruchs des Bezirksgerichts gelassen entgegen.»
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