Seine Comedy-Videos machten Bendrit Bajra (27) einst schweizweit bekannt – und nun werden sie ihm zum Verhängnis. Er muss sich Ende März vor dem Bezirksgericht Dietikon ZH verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm grobe Verletzung der Verkehrsregeln und weitere Delikte vor.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm zwei Vorfälle vor, die beide schon länger zurückliegen. Im April 2016 soll er – zunächst als Beifahrer – zusammen mit einem Kollegen in dessen VW Golf durch den Gubristtunnel auf der A1 gefahren sein. Der Kollege soll plötzlich den Fahrersitz verlassen haben und auf die Rückbank geklettert sein.
Bendrit soll vom Beifahrersitz aus das Steuer übernommen haben – allerdings nur mit einer Hand, in der anderen hielt er das Smartphone, um die ganze Aktion zu filmen. «So liebi Lüt, mir händ eifach kän Fahrer meh …», soll er gesagt haben.
Staatsanwaltschaft spricht von «gefährlicher Situation»
Das Auto verfügte offenbar über Assistenzsysteme wie etwa einen Abstandstempomaten. Trotzdem stufte die Staatsanwaltschaft die Aktion als äusserst gefährlich ein – es hätte einen schweren Unfall mit Toten oder Verletzten geben können. Gemäss Staatsanwaltschaft erfüllte Bajra damit den Straftatbestand der qualifizierten groben Verletzung der Verkehrsregeln.
Beim zweiten Vorfall, der sich ebenfalls im April 2016 ereignete, soll Bajra selber am Steuer gesessen sein. Er fuhr auf einer Autobahn hinter einem Kollegen her, der mehrfach vom Fahrersitz aufgestanden sein soll, um den Kopf aus dem Dachfenster zu strecken. «Mir händ da en Albaner... dä Shipi macht so illegali Sache, und zwar goht er eifach us em Auto use», kommentierte Bajra die Aufnahme, die sein Beifahrer mit dem Smartphone machte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm in diesem Zusammenhang Gehilfenschaft zur groben Verletzung der Verkehrsregeln vor.
Vergehen häufen sich an
Weiter soll Bajra 2020 im Ausland einen in der Schweiz illegalen Laserpointer bestellt haben. Das Gerät wurde am Zoll abgefangen. Und 2021 schliesslich soll er eine Aufforderung ignoriert haben, bei einem Vorstellungsgespräch zu einem Einsatz als Zivildienstleistender zu erscheinen, obwohl er dazu verpflichtet war.
Welche Strafe die Staatsanwaltschaft beantragt, wird erst an der Verhandlung bekannt. Das Strassenverkehrsgesetz sieht für das schwerwiegendste angeklagte Delikt, den Vorfall bei der Fahrt durch den Gubristtunnel, ein Strafmass von ein bis vier Jahren Freiheitsstrafe vor.
Kurze Videos machten ihn bekannt
Bekannt wurde der albanisch-schweizerische Doppelbürger aus Zürich-Schwamendingen vor rund 10 Jahren mit seinen kurzen Videoclips auf den sozialen Medien über Unterschiede zwischen Ausländern und Schweizern in alltäglichen Situationen. Es folgten zahlreiche Medienauftritte und eine Hauptrolle in der Schweizer Filmproduktion «Flitzer». Zu den Themen, die der mittlerweile 27 Jahre alte Bajra in seinen Sketchen aufgriff, gehörte auch das Autofahren. Und genau das brockt dem bekennenden Fan von schnellen Autos nun gehörig Ärger ein. (SDA)