Bestürzt hat die Schweizer Model-Welt die Nachricht vom Tod der ehemaligen Miss-Schweiz-Finalistin Ivana L.* (†38) aufgenommen. Am Dienstagabend wurde ihre Leiche an ihrem Wohnort in Binningen BL gefunden. Die Frau wurde Opfer eines Tötungsdelikts. Der Tatverdächtige: ihr Ehemann Thomas L.* (41).
Ivana L. stand vor einigen Jahren im Finale der Miss-Schweiz-Wahl. Nach ihrer eigenen Modelkarriere beriet sie Models beruflich. So auch Dominique Rinderknecht (34), Miss Schweiz 2013.
Die Zürcherin zeigt sich tief betroffen vom Tod ihrer ehemaligen Kollegin. «Ich bin echt schockiert. Es ist so schrecklich, was passiert ist. Auch für ihre beiden Kinder tut es mir sehr leid», sagt Rinderknecht zu Blick. In den vergangenen Jahren habe sie Ivana L. gelegentlich getroffen und sei über Instagram in Kontakt geblieben. «Sie war ein mega herziger Mensch, herzlich, tough. Eine richtige Powerfrau», sagt Rinderknecht. Ivana L.s Ziel, Frauen selbstbewusster zu machen, habe sie sehr beeindruckt. «Es war ihr immer besonders wichtig, Frauen in ihrem Sein zu stärken, dass sie selbstbewusster in die Welt treten.» Dieses Engagement habe sie beide stets verbunden.
«Sie hat sich immer gut um mich gekümmert»
Dominique Rinderknecht erinnert sich gut an die Zeit, als sie und L. eng zusammenarbeiteten und daher oft gemeinsam unterwegs waren. Sie seien durch die ganze Schweiz gefahren. «Wir haben Stunden miteinander im Auto verbracht und haben dabei so viel gelacht. Wir hatten wirklich eine tolle Zeit zusammen. Und sie hat sich immer sehr gut um mich gekümmert», erinnert sich die Ex-Miss. Ivana L. habe in dieser Zeit glücklich und zufrieden gewirkt.
Die Todes-Nachricht muss die Unternehmerin, die seit bald drei Jahren in Südafrika lebt, erst noch verdauen. «Es ist wirklich unfassbar, ich kann es immer noch nicht glauben, dass das passiert ist», sagt Rinderknecht.
Thomas L., der Ehemann des Opfers und Vater der beiden gemeinsamen Kinder, wurde nach dem Leichenfund noch vor Ort in Binningen festgenommen. Die Staatsanwaltschaft führt gegen ihn eine Strafuntersuchung. Für den Verhafteten gilt die Unschuldsvermutung.
* Namen geändert