Keine Schweizer Musikerin gibt zuletzt so viel zu reden wie Loredana (23). Nachdem die Luzernerin vor einem Jahr mit ihrer ersten Single «Sonnenbrille» einen rasanten Karrierestart hinlegte, kam der Rückschlag im Mai durch die Einleitung eines Verfahrens gegen sie. Sie soll ein Walliser Ehepaar um 700'000 Franken betrogen haben. Anscheinend lässt sich Loredana dadurch aber nicht davon abhalten, weiter an ihrem Erfolg zu feilen: Sie hat ihre ersten zwei grossen Touren angesetzt und wird im August ihr Debütalbum veröffentlichen.
Loredana Zefi, so die Rapperin bürgerlich, hat am Montag die gemeinsame Tour mit ihrem Ehemann und Rapper Mozzik (23) angekündigt. Zusammen werden sie 24 Club-Konzerte im Balkan geben. Am 23. August 2019 soll dann ihr Debütalbum «King Lori» folgen, mit dem sie im Frühling 2020 auf Tour im deutschsprachigen Raum geht, die das Paar unter anderem in das Zürcher X-Tra führt. Eine krasse Kehrtwende – Loredana hatte erst im Mai alle ihre Festival-Auftritte abgesagt (unter anderem am Openair Frauenfeld). Es sei nicht der richtige Zeitpunkt, schrieb sie damals auf Instagram.
Kein Antrag auf Untersuchungshaft
Die Festival-Absagen folgten auf das Bekanntwerden, dass gegen Loredana Zefi wegen Verdacht auf Betrug ermittelt wird. Es geht bei der Staatsanwaltschaft um eine Summe von 350.000 Franken, das geschädigte Ehepaar redet aber von insgesamt 700'000 Franken. Loredanas Konten wurden sofort eingefroren. Das entsprechende Strafverfahren und die Ermittlungen der Polizei seien noch am Laufen.
«Es wurde jedoch kein Antrag auf Untersuchungshaft gestellt und Frau Zefi keine Auflagen betreffend Reisetätigkeiten gemacht», bestätigt der zuständige Staatsanwalt gegenüber BLICK. Damit steht der Tour also vorerst nichts im Weg. Ausserdem gibt sich Loredanas neuer Anwalt zuversichtlich, dass sich eine aussergerichtliche Lösung finden lasse. «Ich werde alles unternehmen, damit Loredana strafrechtlich nicht belangt wird», sagt Thomas Fingerhuth gegenüber «20 Minuten». Er redet von einer Wiedergutmachung, die der Anwalt nicht als Schuldeingeständnis ansieht. (rgl)