Schwerer Rückschlag für die Staatsanwaltschaft im Prozess gegen Sandra Bullocks (51) Stalker. Das Gericht in Los Angeles entschied, dass das im Haus von Joshua Corbett gefundene Waffenarsenal nicht als Beweis mit in die Verhandlung eingebracht werden darf. Die Begründung: Die Razzia war rechtswidrig.
20 Jahre für illegalen Waffenbesitz
Corbett hatte den Cops zwar 2014 die Erlaubnis gegeben, dass aber laut seines Anwalts Steve Sitkoff «nach 30 Stunden Verhör gegen seinen Willen und der Drohung, dass die Beamten sonst die Türen zum Haus seiner Eltern eintreten würden.» Bei der Durchsuchung fand die Polizei mehr als 30 illegale Waffen – darunter auch Maschinengewehre. Doch davon werden die Geschworenen nichts erfahren. Immerhin erlaubt Richter Edmund Clarke, dass später entdeckte Artillerie-Munition als Beweise gestattet sind. Allein für den illegalen Waffenbesitz hätte Corbett bei einer Verurteilung 20 Jahren hinter Gitter gehen können.
Corbett, der laut seines Strafverteidigers an «schweren psychischen Schäden» leidet, wurde im Juni 2014 im Haus von Bullock verhaftet. Das allerdings unbewaffnet. Die Oscargewinnerin hatte sich aus Angst vor dem durchgeknallten Fan in einem Schrank versteckt und von dort aus den 911-Notruf gewählt. Corbett gab der Polizei als Begründung für seinen Einbruch an, dass er geglaubt habe, er sei mit der Hollywood-Schönheit verheiratet.
Psychiatrie statt Knast
Sitkoff hofft, dass sein wegen Stalking, Einbruch und Besitz illegaler Waffen angeklagter Klient ohne eine Haftstrafe davon kommt: «Er benötigt eine psychiatrische Behandlung und keinen Knast, wo ihm nicht geholfen wird. Mein Klient wollte Frau Bullock nie etwas antun.»