König Charles III. (73) steht über dem Gesetz. Während für Normalbürger Konsequenzen für Gesetzesverstösse drohen, ist der britische Monarch bei vielen davon ausgenommen. Wie der «Guardian» berichtet, besitzt der britische König eine Immunität gegen 160 Gesetze.
So darf kein Zivil- oder Strafgericht Charles III. wegen einer Tat verurteilen. Lässt der König beim Einkaufen also etwas mitgehen, muss es einfach akzeptiert werden. Ebenso braucht die Polizei die Erlaubnis des Monarchen, um königliches Privatgrundstück zu betreten und eine mutmassliche Straftat zu untersuchen. Das ist gleich in 30 Gesetzen geregelt.
Queen Elizabeth II. erliess Sonderregelungen
Besonders lukrativ wird seine Immunität, wenn es um das Erbe seiner Mutter geht. Von Queen Elizabeth II. (†96) hat er nach ihrem Tod am 8. September das Herzogtum Lancaster erhalten, das einen Wert von rund 700 Millionen Franken hat. Bei solch hohen Summen beträgt die Erbschaftssteuer in Grossbritannien eigentlich 40 Prozent. Doch der König ist davon ausgenommen. Diese Regelung hat die Queen 1993 erlassen.
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Die Sonderbehandlungen bei 160 Gesetzen gehen alle auf Queen Elizabeth II. zurück. Seit 1967 hat sie all diese Ausnahmeregelungen für den herrschenden britischen Regenten eingeführt. Davon profitiert nun ihr Sohn Charles. Norman Baker (65), Autor und ehemaliger Abgeordneter der Liberalen Demokraten, bezeichnet diese «undurchsichtigen» Ausnahmen im «Guardian» als «besorgniserregend». Er findet, dass die Royals «gerne die Grenze zwischen dem, was öffentlich und was privat ist, je nachdem, was für sie am vorteilhaftesten ist» verwischen.
Charles muss sich nämlich nicht an das Antidiskriminierungsgesetz halten, das Angestellten Schutz gewähren soll. Auch die Arbeitnehmerrechte, darunter unter anderem vier Gesetze über Arbeitnehmerrenten, muss er nicht befolgen.
Umweltschützer Charles muss sich nicht an Naturschutzregeln halten
Was besonders auffällt, sind jedoch Umweltregeln und das Tierschutzgesetz, von denen der König ausgenommen ist. Charles spricht sich öffentlich immer wieder für den Naturschutz aus und wurde sogar «Bio-Prinz» genannt. Craig Prescott, Dozent für Verfassungsrecht an der Universität Bangor, kann das nicht nachvollziehen. Im Artikel sagt er: «Wenn man sich für die Umwelt oder den Naturschutz einsetzt und es stellt sich heraus, dass bestimmte Gesetze, die sich auf die Umwelt oder den Naturschutz beziehen – zumindest der Tierschutz – nicht für den privaten Wohnsitz gelten, dann macht das keine gute Falle. Vor allem, wenn Sie den einzigen privaten Wohnsitz im Land haben, für den das Gesetz nicht gilt.»
Charles dürfte dem Ansehen der Monarchie mit diesen Sonderregelungen also nicht gerade dienlich sein. (bsn)