Das Blatt hatte gefordert, dass die Sitzung, in dem ein Richter den Verschluss des Nachlasses bestimmt hatte, öffentlich stattfindet. Der Herzog von Edinburgh, wie er in Grossbritannien genannt wird, war am 9. April 2021 gestorben, rund zwei Monate vor seinem 100. Geburtstag.
Philips letzter Wille ist mit den Testamenten von mehr als 30 anderen Royals in einem Tresor versiegelt. Zuletzt waren 2002 die Nachlässe der Mutter und Schwester von Königin Elizabeth II. - «Queen Mum» und Prinzessin Margaret - hinzugefügt worden.
Die Zeitung hatte dem Richter vorgeworfen, er habe den Medien die Möglichkeit genommen, an der Sitzung teilzunehmen, bei der die Versiegelung des Testaments verfügt worden war. Dabei bestehe ein grosses öffentliches Interesse. Der Richter hatte seine Entscheidung mit dem besonderen Status der Royal Family begründet.
Das Berufungsgericht entschied nun, es handele sich nicht um einen Fall, in dem «Fairness verlangte, dass die Medien über die Anhörung informiert oder gebeten wurden, vor dem Urteil Stellungnahmen abzugeben». Es habe keine Möglichkeit gegeben, die Presse auf die Anhörung aufmerksam zu machen, «ohne den befürchteten Mediensturm zu riskieren», so die Richter. Zudem wären die Interessen der Königin und ihrer Familie nicht geschützt gewesen.
«Es ist wahr, dass das Gesetz gleichermassen für die königliche Familie gilt, aber das bedeutet nicht, dass das Gesetz in allen Situationen zu den gleichen Ergebnissen führt», betonte das Gericht. Die Umstände seien zwar aussergewöhnlich. Aber: «Wir sind uns nicht sicher, ob ein besonderes öffentliches Interesse daran besteht, zu erfahren, wie das Vermögen der königlichen Familie verteilt wird.»
(SDA)