Informationen zum Epstein-Fall
Prinz Andrew verweigert Kooperation mit dem FBI

Der US-Anwalt Geoff Berman teilte am Montag an einer Pressekonferenz mit, dass Prinz Andrew nicht auf die Bitte reagiert habe, über seine Freundschaft mit Jeffrey Epstein zu sprechen.
Publiziert: 27.01.2020 um 18:59 Uhr
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Aktualisiert: 28.01.2020 um 07:27 Uhr
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Prinz Andrew weigert sich, mit den US-Behörden zu kooperieren.
Foto: imago

Er wollte mit den US-Behörden zusammenarbeiten und sogar aussagen: Prinz Andrew (59) ist vom FBI vorgeladen worden, um über seine langjährige Freundschaft zu Millionär Jeffrey Epstein (†66) zu sprechen. Epstein wird vorgeworfen, Dutzende Minderjährige missbraucht zu haben. Im August 2019 verübte er in einem Gefängnis in New York Selbstmord.

Bis heute sei der Prinz allerdings nicht auf die Vorladungen des FBI eingegangen. Der britische Royal würde sich sehr «unkooperativ» verhalten, sagt Geoffrey Steven Berman (60), der als Anwalt der Vereinigten Staaten für den Südbezirk von New York tätig ist. Der US-Anwalt hielt am Montagmorgen eine Pressekonferenz vor Epsteins ehemaligem Herrenhaus in Manhattan ab.

Prinz Andrew ignoriert Anfragen

Berman teilte den Medien mit, dass die Bundesanwälte und die Ermittler des FBI Prinz Andrew kontaktiert hätten, um über seinen ehemaligen Freund Epstein zu sprechen, er jedoch nicht auf ihre Anfragen reagiert habe. Prinz Andrew war ein jahrelanger Wegbegleiter von Epstein. Nachdem Epstein 2008 zum ersten Mal wegen Sexualverbrechen verurteilt worden war, versuchte der Prinz mehrfach erfolglos, sich vom Financier zu distanzieren.

Der Tiefpunkt in dieser Causa ereignete sich im vergangenen November, als Andrew in einem BBC-Interview erstmals über seine frühere Freundschaft mit Epstein sprach. Das Interview wurde zur PR-Katastrophe, da der Prinz wenig Reue für Epsteins Opfer zeigte. Kurz darauf veröffentlichte Prinz Andrew eine Erklärung, dass er von seinen königlichen Pflichten zurücktreten würde. In der Erklärung sagte er, er sei «bereit, jeder geeigneten Strafverfolgungsbehörde bei ihren Ermittlungen zu helfen, falls erforderlich». (fmü)


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