Das sagte der Anwalt Eric Lemmens als Vertreter jüdischer Organisationen, die in dem Prozess als Nebenkläger aufgetreten waren, der Nachrichtenagentur AFP.
Das Gericht verurteilte den umstrittenen Franzosen ausserdem zu einer Geldstrafe von 9000 Euro. Dieudonné, der nicht anwesend war, kann das Urteil anfechten. Sein Anwalt war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.
In dem Prozess ging es um einen Auftritt im März 2012 in Herstal in der Region von Lüttich vor etwa 1000 Zuschauern. Er war von der Polizei aufgezeichnet worden. Richter Franklin Kuty stellte in seiner ausführlichen Urteilsbegründung besonders die in der Rede verwendeten rassistischen, hasserfüllten und stigmatisierenden Äusserungen Dieudonnés heraus, wie die Nachrichtenagentur Belga berichtete.
Dieudonné sorgt seit Jahren mit seinen antisemitischen und rassistischen Äusserungen für Kontroversen in Frankreich und darüber hinaus und wurde deshalb bereits wiederholt zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt. Er erfand auch den sogenannten Quenelle-Gruss, der an den Hitler-Gruss erinnert.
Erst vor zwei Wochen hatte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof eine Klage des Franzosen gegen seine Verurteilung wegen der Einladung eines Holocaust-Leugners abgewiesen. Das Gericht in Strassburg erklärte dazu, es schütze keine Aufführungen, die den Holocaust leugnen und Antisemitismus verbreiten.