Kläger und Beklagter trafen sich am Mittwoch erstmals persönlich im Zürcher Handelsgericht; Mannharts Anwalt Willi Egloff bestätigte am Donnerstag gegenüber der Nachrichtenagentur sda einen entsprechenden Bericht der «Berner Zeitung».
Die beiden Richter und die Gerichtsschreiberin, allesamt bewandert in Urheberrecht, hätten von Anfang an klargestellt, dass keine Urheberrechtsverletzung vorliege.
Sein Buch nehme "in erlaubter Weise Bezug auf den Reportageband. Darauf habe sich der Kläger Brunnsteiner entschlossen, Schadenersatz zu zahlen. Ausserdem darf Mannharts Buch, das seit Eröffnung des Verfahrens im Herbst 2014 nicht mehr verkauft und beworben werden durfte, ab sofort wieder in den Handel.
Wie hoch der Schaden wirklich ist, der Mannhart und seinem Verlag Secession durch die Sperre entstanden ist, sei nicht zu beziffern, so Egloff. Das Buch sei auf der Longlist für den Schweizer Buchpreis gestanden, was verkaufsfördernd hätte wirken können. Nachdem es aus dem Wettbewerb fiel, kann es jetzt nicht wieder dort angemeldet werden.
Die Summe von 20'000 Franken habe sich weniger nach dem wirklichen Schaden als nach den finanziellen Möglichkeiten Brunnsteiners gerichtet.