Wer sorgt fürs Haustier, wenn Herrchen oder Frauchen einen Unfall hat und bewusstlos im Spital liegt? «Wenn jemand nicht ansprechbar ist, kann es passieren, dass das Büsi oder Meersäuli daheim vergessen geht», so Tierschützerin Susy Utzinger (46). Im schlimmsten Fall könne es so lange dauern, bis es für das allein gelassene Haustier zu spät ist. Darum hat sie einen Notfallausweis für Tierhalter lanciert, der zusammen mit anderen Notfallkärtchen ins Portemonnaie gehört. Auf dem Tierhalterausweis steht, wer sich im Notfall um Hund, Katz, Vogel oder Goldfisch kümmern kann.
Diese Aufgabe würde bei Schauspielerin Heidi Maria Glössner (72) deren Sohn übernehmen. Er hat ihr die beiden Maine-Coon-Riesenkatzen Chili (4) und Wanda (4) mitgebracht. «Sonst wären sie im Tierheim gelandet.» Die grossen Katzen sind ihr ans Herz gewachsen: «Seit dem Tod meines Lebenspartners schätze ich es umso mehr, wenn daheim jemand auf mich wartet.» Für ihre Lieblinge steht sie nachts sogar extra auf, um ihnen die Haustür zu öffnen. Mit 14 Kilo Kampfgewicht passen die Rassetiere durch keine Katzenklappe.
Begeistert von der Idee mit dem Notfallausweis ist Model Laetitia Guarino (23). «Das ist ganz wichtig, vor allem für ältere und alleinstehende Menschen», so die angehende Medizinerin. Seit Donnerstag ist sie selber Katzenmami des kleinen Katers Pablo, ein Geschenk von ihrem Freund Stefano Iodice (25). «Es war Liebe auf den ersten Blick, wie damals mit Stefano», so die ehemalige Miss lachend.
Für Vera Dillier sind es ihre drei Nackthunde: «Sie geben mir alles. Liebe, Freundschaft und Treue.» Sollte ihr etwas zustossen, kümmere sich ihr Ex-Partner Felix Guyer (68) um die Hunde. «Sie sind unsere Scheidungskinder, Felix passt schon jetzt auf sie auf. Und das wird er auch tun, falls mir etwas zustossen sollte.» Etwas Schriftliches brauche sie dafür nicht.
Davor warnt allerdings Tieranwalt Antoine F. Goetschel (58). «Es ist ratsam, seinen Willen festzuhalten – nicht erst, wenn man alt ist.» Den geliebten Vierbeiner kann man zwar nicht als Erben einsetzen. «Dem Goldfisch seine Millionen hinterlassen – das geht vielleicht in Amerika», so Goetschel. Doch eine Bestimmung im Erbrecht regelt das Erben, wenn Vierbeiner begünstigt werden. «Tiere sind zwar bei uns nicht erbfähig. Aber der rechtmässige Erbe ist verpflichtet, für das Tier angemessen zu sorgen», so der Anwalt.
Wer sichergehen will, dass der geliebte Vierbeiner optimal versorgt ist, legt dies im Testament fest. Das könnte so aussehen: «Die Erbschaft ist mit der Auflage belastet, dass mein Erbe für tiergerechten
Unterhalt und Pflege für meine Katze für die Dauer deren Lebens aufkommt. Hierzu ist monatlich ein Betrag von 250 Franken zur Deckung der entstehenden Auslagen für Nahrung, Pflege und Tierarzt aufzubringen. Mit der Überwachung dieser Auflage beauftrage ich den Tierschutzverein.»
Den Notfallausweis gibt es auf susyutzinger.ch