Sängerin Kesha musste im Missbrauchs-Prozess gegen Musikproduzent Dr. Luke eine Niederlage einstecken. Nachdem sie ihm emotionalen, körperlichen und sexuellen Missbrauch vorwarf und 2014 anzeigte, wollte sie die weitere Zusammenarbeit mit ihm vermeiden, indem sie aus ihrem Vertrag mit Sony Music entlassen wird. Das Gericht in New York entschied nun, dass die Sängerin nicht aus ihrem Vertrag heraus kann.
Kesha beantragte, ein Album ausserhalb ihres Vertrages produzieren zu dürfen, was die Richterin ablehnte. Shirley Kornreich erklärte, dass sie bei Sony auch mit einem anderen Produzent als Dr. Luke arbeiten könne. Die Missbrauchsvorwürfe sind noch offen, allerdings seien diese nicht ausreichend durch medizinische Atteste belegt. Bei der Urteilsverkündung brach Kesha in Tränen aus.
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