Nick Gordon ertränkte Whitney Houston-Tochter nach Todescocktail
Ex-Freund hat Bobbi Kristina (†22) umgebracht

Anderthalb Jahre nach dem Tod der Tochter von US-Superstar Whitney Houston hat ein Gericht ihren damaligen Freund verurteilt: Er muss eine millionenschwere Entschädigung zahlen.
Publiziert: 18.11.2016 um 07:16 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 13:50 Uhr
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DARF NICHT MEHR VERWENDET WERDENNick Gordon wurde wegen der «rechtswidrig herbeigeführten Tötung» von Bobbi Kristina Brown verurteilt.
Foto: REUTERS

Wegen der «rechtswidrig herbeigeführten Tötung» von Bobbi Kristina Brown (†22) soll ihr Freund Nick Gordon nun 36,3 Millionen Dollar zahlen. Das geht aus einem am Donnerstag ergangenen Urteil eines Gerichts im Bundesstaat Georgia hervor, wie die Klägeranwälte berichteten.

Er soll sie aus Eifersucht getötet haben

Richter Jackson Bedford kam in seinem Urteil nach Angaben der Klägeranwälte nun zu dem Schluss, dass Gordon seiner damaligen Freundin «einen giftigen Cocktail verabreichte, der sie bewusstlos werden liess, und sie dann mit dem Gesicht nach unten in eine Wanne mit kaltem Wasser legte». Gordon habe zuvor mit einem Freund ein «Kokain- und Alkoholgelage» abgehalten und habe seiner Freundin offenbar aus Eifersucht eins auswischen wollen.

«Der Angeklagte wird der Justiz nicht entkommen»

Klägeranwalt David Ware kündigte an, die Schadenersatzzahlung bei Gordon «mit allem Nachdruck» einzutreiben. «Der Angeklagte wird der Justiz nicht entkommen», erklärte Wade. Die Klage habe er eingereicht, «um Bobbi Kristina Brown Gerechtigkeit widerfahren zu lassen».

Sie starb, nachdem sie monatelang im Koma lag

Die Tochter von Whitney Houston (†48) war im Januar vergangenen Jahres bewusstlos in einer Badewanne in ihrem Haus in Atlanta gefunden worden. Nach einem monatelangen Koma starb sie im Juli 2015. Gerichtsmediziner wiesen in ihrem Blut erhebliche Mengen von Drogen nach. Die Gerichtsmediziner hatten nicht klären können, ob es sich bei Bobbi Kristinas Tod um einen Unfall handelte oder ob Fremdverschulden vorlag. Gegen Gordon, der sich damals im Haus aufhielt, gab es kein Strafurteil. Allerdings strengten die Verwalter von Browns Nachlass ein Zivilverfahren mit einer Schadenersatzklage gegen ihn an – mit Erfolg. (sda/kad)

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