Festivalveranstalter Christoph Bill kritisiert Bundesrat nach Schweigen zu Corona-Eventverbot
«Den Entscheid zu verschieben, ist das schlechteste Ergebnis»

Ob Grossveranstaltungen in diesem Sommer durchgeführt werden können, liess der Bundesrat an seiner heutigen Pressekonferenz offen. Das enttäuscht die Veranstalterszene.
Publiziert: 16.04.2020 um 21:01 Uhr
|
Aktualisiert: 25.02.2021 um 22:20 Uhr
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Christoph Bill, Präsident der Schweizer Veranstalterbranche, wäre ein behördliches Verbot lieber gewesen.
Foto: Keystone
Michel Imhof

Hunderttausende Musikfans können noch immer hoffen: Ob Open Airs wie das Moon & Stars in Locarno TI mit dem Auftritt von Gwen Stefani (50) im Sommer durchgeführt werden können, liess Alain Berset (48) bei der gestrigen Pressekonferenz offen. Erst in «einer seiner nächsten Sitzungen» werde der Bundesrat beschliessen, wie lange und für wen das Veranstaltungsverbot bestehen bleibe, sagte er. Es sei jetzt noch zu früh, um die Lage im Juli und August zu beurteilen. Dieses Zuwarten freut zwar Konzertgänger, bereitet der Eventbranche aber grosse Sorgen.

«Dass der Entscheid verschoben wurde, ist für uns Veranstalter das schlechteste Ergebnis», sagt Christoph Bill (49), Präsident des Branchenverbandes Schweizer Konzert-, Show- und Festivalveranstalter (SMPA) und Leiter des Heitere Open Air in Zofingen AG. «Die Zeit der Unsicherheit ist für uns das Schlimmste. Einerseits wird täglich unnötig Geld verbrannt, andererseits stehen die Ticketverkäufe weiterhin still. Das kann Existenzen gefährden.» Solange aus Bundesbern keine klaren Regelungen kämen, müssten die Verantwortlichen stets mit zwei Optionen planen – mit der Durchführung und der Absage ihres Events. «Je näher die Veranstaltung, desto kostenintensiver und irreversibler wird das.»

Verbot wäre idealer gewesen

«Ein vorausschauendes behördliches Verbot wäre ideal gewesen», meint Bill. So hätten Veranstalter mit der Begründung der höheren Gewalt Künstlerengagements, die 50 bis 60 Prozent der Aufwendungen ausmachen, ohne Verpflichtungen auflösen können. Zwar liessen sich Aufträge an Infrastruktur- oder Gastronomielieferanten stornieren, dies aber nur bis zu einem gewissen Punkt. Zudem gäbe es Versicherungen für den Pandemiefall nur höchst selten. Beim Heitere Open Air sei der Punkt, an dem man für die Austragung im August noch glimpflich davonkomme, bereits Anfang Juni. «Da kann man ausrechnen, was das für Festivals heisst, die ihre Daten schon in den nächsten Monaten haben.»

Die Branche sei von Existenzängsten geplagt. «Wir arbeiten mit eigenen Mitteln in einem Hochrisikogeschäft mit geringen Margen», sagt Bill. Trotzdem: Von den Rettungspaketen vom Bund haben die Massnahmen für die Wirtschaft gut gegriffen. Ob das die Massnahmen im Kulturbereich auch tun, stehe noch in den Sternen, da die entsprechenden Eingaben noch nicht einmal in allen Kantonen gemacht werden können, sagt Bill. «Keines unserer Mitglieder hat bislang einen Betrag davon erhalten.»

Einige verschieben die Austragung bereits

Derweil bleibt der Veranstalterszene nichts anderes übrig, als auf die nächsten Bundesratsbeschlüsse zu warten, direkt abzusagen oder zu verschieben. So wie das Blue Balls Festival in Luzern, das am Donnerstag abgesagt wurde, oder das Paléo Festival in Nyon VD und Rock the Ring in Hinwil ZH, die beide auf nächstes Jahr verschoben wurden. «Einige Veranstalter werden wohl nachziehen», meint Bill. Denn für Bundesrat Berset ist jetzt schon klar: «Grossveranstaltungen gehören aufgrund des hohen Infektionsrisikos zu den letzten Gruppen, die von den Lockerungen profitieren.»

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Lockerung der Corona-Massnahmen

Am 16. April informierte der Bundesrat, wie er den Lockdown schrittweise beenden will. In drei Phasen soll die Schweiz wieder zurück zur Normalität finden:

  • Erste Etappe: Ab 27. April dürfen Spitäler und Zahnarztpraxen den Normalbetrieb wiederaufnehmen. Coiffeur-, Massage-, Kosmetik- und Tattoo-Studios können wieder Kunden bedienen. Baumärkte, Gartencenter, aber auch Blumenläden und Gärtnereien können zudem wieder öffnen.
    Die Grossverteiler dürfen ab dann das gesamte Sortiment verkaufen. Und an Beerdigungen ist die weitere Familie des Verstorbenen und nicht nur der engste Familienkreis zugelassen.

  • Zweite Etappe: Am 11. Mai können die obligatorischen Schulen ihre Schulzimmer wieder öffnen. Zudem sollen alle Läden und Märkte ihre Waren wieder verkaufen dürfen.

  • Dritte Etappe: Ab 8. Juni sollen Mittelschulen sowie Berufs- und Hochschulen wieder Präsenzveranstaltungen durchführen. Museen und Bibliotheken, botanische Gärten sowie Zoos sollen öffnen. Das bis dahin geltende Verbot von Menschengruppen mit mehr als fünf Personen könnte gelockert werden.

Wie geht es weiter für Restaurants? Was ist mit Open-Airs? In vielen Bereichen bestehen noch Unsicherheiten. BLICK beantwortet die aktuell wichtigsten Fragen zur Lockerung der Corona-Massnahmen.

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