Céline Dion verbietet Trump die Verwendung von «My Heart Will Go On»
«Und wirklich, dieser Song?»

Donald Trump liess am letzten Wochenende bei einer Wahlkampfveranstaltung in Montana für seine Anhängerschaft Céline Dions Song «My Heart Will Go On» abspielen. Nun wehrt sich die kanadische Sängerin gegen die unerlaubte Nutzung ihres Mega-Hits von 1997.
Publiziert: 11.08.2024 um 13:13 Uhr
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Céline Dion, aufgenommen im Juni dieses Jahres in New York City.
Foto: AFP
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Jean-Claude GalliRedaktor People

Céline Dion (56) wehrt sich gegen Donald Trump (78) und will sich nicht unfreiwillig vom republikanischen US-Präsidentschaftskandidaten für dessen Wahlkampf einspannen lassen. Das Abspielen ihres Mega-Hits «My Heart Will Go On» bei einer Kundgebung im US-Bundesstaat Montana vom letzten Wochenende sei in keiner Weise genehmigt gewesen, schrieb die kanadische Sängerin auf der Plattform X. «Und wirklich, dieser Song?», fragte sie mit Blick auf den romantischen Inhalt des Titels von 1997, in dem es um Liebe, Verlust und Trauerverarbeitung geht.

Ihr Management und ihre Plattenfirma Sony Music hätten von der Nutzung des Liedes und des Videos erst durch die Kundgebung Trumps in Montana erfahren, hiess es. Bei solchen Veranstaltungen wird vor den Auftritten häufig Musik gespielt, um den Anhängern das Warten zu verkürzen und vor allem, um die Stimmung zu beeinflussen.

Springsteen und Young wehrten sich auch

Dabei kommt es immer wieder zu Fällen, in denen Musiker eines Kampagnenteams die Nutzung ihrer Songs untersagen. Bekannt ist etwa der Fall des früheren US-Präsidenten Ronald Reagan (1911–2004), der bei seinen Auftritten das Lied «Born in the U.S.A.» von Bruce Springsteen (74) abspielen liess. Der US-Star äussert sich darin ironisch-kritisch über den Vietnamkrieg und indirekt auch über Reagan und vermutete, der damalige Präsident habe den Inhalt seines Songs wohl einfach nicht begriffen.

Zurück zu Céline Dion: Trump und sein Team hätten eigentlich gewarnt sein müssen, das Einverständnis der Künstlerin vorher abzuklären. 2020 hatte Neil Young (78) Trump während dessen Wiederwahlkampagne sogar verklagt. Dabei ging es um die nicht genehmigte Verwendung von «Rockin' in the Free World» und «Devil's Sidewalk». Young verlangte damals für jeden weiteren Verstoss 150'000 Dollar Schadensersatz, worauf Trump auf die Songs verzichtete.

Die demokratische Präsidentschaftskandidatin Kamala Harris (59) kann dagegen für ihren Wahlkampf offiziell auf die Musik von US-Superstar Beyoncé (42) zurückgreifen. Sowohl in ihrem ersten Wahlwerbespot als auch Veranstaltungen ist deren Hit «Freedom» zu hören.


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