Die Schlagzeilen, dass Model-Agenturinhaber James N.* (33) sexuelle Übergriffe auf junge Männer tätigte, erstaunen Urs Althaus (64) nicht. «Doch diese Geschichte erschüttert mich», sagt er. «Es ist ein sexualisiertes Business. Ein Model spielt in verschiedenen Rollen auch mit Lust, Begierde und Sex», so der Mann, der es 1977 als erstes schwarzes Model auf das Cover des US-Magazins «GQ» schaffte. Während seiner 14-jährigen Karriere lief er für Yves Saint Laurent, modelte für Armani und Gucci.
In dieser Zeit habe er nur ein Mal ein unmoralisches Angebot erhalten. «Ich war in Rom für ein Shooting mit ‹L'Uomo Vogue›. Der Art Director wollte mit mir auf seinem Hotelzimmer das weitere Vorgehen besprechen. Natürlich bin ich nicht mitgegangen.» Der Mann sei in der Szene dafür bekannt gewesen, dass er Männermodels sexuelle Avancen machte.
Von vielen sexuellen Übeltaten gehört
Althaus hat die letzten Jahrzehnte von vielen Übeltaten gehört. «Sexuelle Übergriffe auf Models gabs immer schon. Aber es gab und gibt auch Models, die sich für den Sex als Karrierekick entscheiden. Andere lassen die Finger davon. Als Konsequenz gibts dann vielleicht kein Shooting», sagt er und ergänzt: «Nicht jede und nicht jeder ist ein Opfer. Klar verabscheue ich, wenn jemand sexuell belästigt wird.» Althaus kennt auch James N. seit Jahren. «Er war immer sehr nett. Schlüpfrig in seiner Art, doch ich habe ihn als harmlos eingeschätzt. Als ich mit ihm arbeitete, war er als Stylist tätig.»
Seine Ratschläge als ehemaliger Agenturinhaber an angehende Models: «Es gibt in der Schweiz vier renommierte Modelagenturen. Wenn dich da keine aufnimmt, vergiss deinen Traum. Gehe auswärts nie allein auf die Toilette und lass dein Getränk nie allein herumstehen. Ist dir ein sexueller Übergriff passiert, zeige die Person an und vertraue dich deinen engsten Menschen an.»
* Name geändert
Gehts nach dem Bundesrat, werden Vergewaltiger künftig härter bestraft. Die Mindeststrafe soll von einem Jahr auf zwei Jahre angehoben werden. Die Änderung ist Teil eines Pakets von Anpassungen beim Strafrecht, über das der Ständerat gestern debattierte. Dabei beschloss er allerdings, gerade das Sexualstrafrecht vorerst auszuklammern und später separat zu diskutieren. Denn nicht nur beim Strafmass will die Politik über die Bücher – sondern auch bei der Definition von Vergewaltigung. Auch Anal- und Oralverkehr soll künftig darunter fallen. Zudem sollen nicht mehr nur Männer Täter sein können. Zahlreichen Strafrechtsexperten sowie linken Parteien und Organisationen geht das zu wenig weit. Sie wollen die Bedingung aus dem Gesetz streichen, dass bei einer Vergewaltigung Gewalt im Spiel sein muss. Lea Hartmann
Gehts nach dem Bundesrat, werden Vergewaltiger künftig härter bestraft. Die Mindeststrafe soll von einem Jahr auf zwei Jahre angehoben werden. Die Änderung ist Teil eines Pakets von Anpassungen beim Strafrecht, über das der Ständerat gestern debattierte. Dabei beschloss er allerdings, gerade das Sexualstrafrecht vorerst auszuklammern und später separat zu diskutieren. Denn nicht nur beim Strafmass will die Politik über die Bücher – sondern auch bei der Definition von Vergewaltigung. Auch Anal- und Oralverkehr soll künftig darunter fallen. Zudem sollen nicht mehr nur Männer Täter sein können. Zahlreichen Strafrechtsexperten sowie linken Parteien und Organisationen geht das zu wenig weit. Sie wollen die Bedingung aus dem Gesetz streichen, dass bei einer Vergewaltigung Gewalt im Spiel sein muss. Lea Hartmann
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