Der Anspruch auf Geldentschädigung sei nicht vererbbar, erläuterte die Vorsitzende Richterin Margarete Reske. Schliesslich gehe es darum, dem Geschädigten Genugtuung zu verschaffen, und das sei nur möglich, solange er noch lebe. Kohl war im vergangenen Jahr gestorben.
Das Urteil des Oberlandesgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig - die Witwe und Alleinerbin Maike Kohl-Richter kann dagegen in Revision gehen.
Helmut Kohl (1930-2017) hatte die Entschädigung kurz vor seinem Tod vom Landgericht Köln zugesprochen bekommen, weil in dem Buch «Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle» unautorisierte Zitate von ihm veröffentlicht worden waren.
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