Die grosse Kammer folgte einem Antrag von Philipp Kutter (CVP/ZH), der den vom Bundesrat vorgeschlagenen Prozentsatz von 4 auf 1 Prozent reduzierte. Der Entscheid fiel mit 97 gegen 91 Stimmen und bei 3 Enthaltungen. Zusätzlich zur Umsatzabgabe sollen diese Anbieter verpflichtet werden, 30 Prozent des Filmkatalogs mit europäischen Filmen besetzen zu müssen.
Kutter brachte noch weitere Minderheitsanträge durch. So sollen von der Abgabe nicht nur die SRG, sondern auch regionale Fernsehveranstalter mit oder ohne Konzession ausgenommen sein. Auch Netzbetreiber, über welche Kunden den Zugang zu den Filmen beziehen, sollen von der Pflicht ausgenommen sein.
Christian Wasserfallen (FDP/BE) versuchte vergeblich, diese Vorgaben zu kippen. Aus seiner Sicht sind die Vorgaben nicht zielführend. Zudem dürfe man nicht in ein Gesetz schreiben, was Konsumentinnen und Konsumenten schauen könnten und was nicht. Das Gesetz führe für die Unternehmen nur zu viel Bürokratie. Der Standort Schweiz werde dadurch verteuert, befürchtete zudem Kutter. Die Kosten würden schliesslich auf die Kunden abgewälzt.
Kulturminister Alain Berset verteidigte jedoch die Pläne. Die Investitionspflicht gebe es bereits für die nationalen Anbieter. Der Gesetzgeber müsse für Technologieneutralität und gleiche Marktzugänge für Fernseh- und Online-Anbieter sorgen. Zudem werde die Quote auch in den umliegenden Ländern so angesetzt. Damit könnten Verzerrungen und Unterschiede zu den Nachbarländern verhindert und die einheimische Produktion gefördert werden.
Die Debatte über die einzelnen Beiträge wurde am Montagabend fortgesetzt.
(SDA)