Prozess startet im Juli
Antrag von Baldwins Anwälten abgewiesen

Ein Antrag von Alec Baldwins Anwälten zur Einstellung des Verfahrens ist abgelehnt worden. Somit ist der Prozess wegen fahrlässiger Tötung weiterhin für Juli geplant.
Publiziert: 25.05.2024 um 02:17 Uhr
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Aktualisiert: 26.05.2024 um 08:52 Uhr
Wird sich wohl im Juli vor Gericht verantworten müssen: Alec Baldwin.
Foto: keystone-sda.ch
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Der Prozess gegen US-Schauspieler Alec Baldwin wegen fahrlässiger Tötung ist nach der Abweisung eines Antrags zur Einstellung des Verfahrens weiterhin für Juli geplant.

Das Gericht in Santa Fe im Bundesstaat New Mexico wies am Freitag den Antrag der Verteidigung zurück, die unter anderem Formfehler moniert hatte.

Nach dem Tod einer Kamerafrau im Oktober 2021 durch einen Schuss-Vorfall am Set des Westerns «Rust» war Baldwin im vorigen Januar angeklagt worden. Er plädierte wenig später auf «nicht schuldig».

In einem separaten Prozess war die Waffenmeisterin Hannah Gutierrez-Reed, die am Set von «Rust» für Waffensicherheit zuständig war, wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen worden. Im April verhängte die Richterin die Höchststrafe von 18 Monaten Haft gegen Gutierrez-Reed.

Baldwin, der als Hauptdarsteller und Produzent bei dem Film mitwirkte, hatte bei der Probe für eine Szene eine Waffe bedient, als sich ein Schuss löste. Kamerafrau Halyna Hutchins wurde tödlich getroffen. Es ist unklar, wie die scharfe Munition ans Set gelangte. Baldwin hat die Schuld an dem fatalen Unfall stets von sich gewiesen. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Hollywood-Star bis zu 18 Monate Haft.

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