Verankert werden die entsprechenden Massnahmen in einer neuen Verordnung für internationale Zusammenarbeit. Sie soll ab 2016 die Übergangslösung ablösen, die der Bundesrat nach der Sistierung des MEDIA-Programms der EU verabschiedet hatte.
Die Verhandlungen über eine weitere Teilnahme der Schweiz am EU-Filmförderprogramm waren nach der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative auf Eis gelegt worden. Alain Berset bekräftigte an einer Medienkonferenz in Locarno den Willen der Landesregierung, wieder in das Programm einzusteigen.
Auf technischer Ebene sei man dazu bereit, «aber die EU macht die weitere Teilnahme der Schweiz am MEDIA-Abkommen von institutionellen Fragen etwa bei der Personenfreizügigkeit abhängig», rief Berset in Erinnerung.
Die Schweiz sei auch offen für eine provisorische Teilnahme. Berset sieht jedoch keine Anzeichen für eine baldige Lösung beim MEDIA-Abkommen. Deshalb sei es wichtig, dass die vom Bundesrat getroffene Übergangslösung nun weitergeführt und ausgebaut werde.
Die neue Verordnung für internationale Zusammenarbeit soll den Austausch mit dem Ausland bei der Filmförderung breiter abstützen. Sie enthält neben den bisherigen Übergangsmassnahmen neue Instrumente.
Konkret gehört dazu die sogenannte slate-Förderung. Dieses Instrument ermöglicht die Entwicklung von mehreren Filmprojekten mit europäischem Potenzial durch eine Produktionsfirma. Weiter soll die Präsenz von Schweizer Filmen an ausländischen Festivals zusätzlich gefördert werden. Ausgebaut wird zudem die Exporthilfe.
Für die Ersatzmassnahmen nach dem Wegfall des MEDIA-Zugangs stellte der Bundesrat letztes Jahr fünf Millionen Franken zur Verfügung. Dieser Betrag bleibe als Kostenrahmen auch für die Verordnung bestehen, erklärte Isabelle Chassot, Direktorin des Bundesamtes für Kultur (BAK).
Zusätzliche Mittel in der Höhe von rund 1,5 Millionen sollen für die Aktivitäten von Swiss Films zugunsten der Präsenz von Schweizer Filmen an ausländischen Festivals eingesetzt werden.
Wie stark die Schweizer Filmbranche unter dem Ausschluss der Schweiz aus dem EU-Media-Abkommen leidet, konnte Chassot nicht beziffern. Klar sei, dass ein beträchtlicher Wettbewerbsnachteil entstanden sei, den man mit der neuen Verordnung auszumerzen versuche.
Kulturminister Berset wies an der Medienkonferenz zudem auf die neuen Instrumente der Filmförderung hin, die mit der Kulturbotschaft vom Parlament genehmigt wurden. Dazu gehört das neue Programm «Film Standort Schweiz» (FiSS), das Berset letztes Jahr in Locarno vorstellte.
Mit insgesamt 27 Millionen Franken für die Jahre 2016-2020 fördert das Programm Dreh- und Postproduktionsarbeiten von Schweizer Filmen. Auch soll FiSS die Schweiz als Koproduktionsland stärken. Die Fördergelder schaffen Anreize, damit Schweizer Filme auch tatsächlich in der Schweiz gedreht werden.
In die neuen Filmförderkonzepte sollen auch die Resultate einer externen Überprüfung der bisherigen Förderinstrumente einfliessen. Bewährt haben sich laut BAK-Filmchef Ivo Kummer die Anpassungen bei der erfolgsabhängigen Filmförderung. Dabei werden seit 2012 nicht mehr nur die Eintritte, sondern auch die Präsenz an Festivals berücksichtigt.
Ein «Politikum» bleibt gemäss Kummer die Begutachtung bei der selektiven Filmförderung, die in den letzten Jahren immer wieder für Unmut in der Filmbranche gesorgt hatte. Das 2012 eingeführte Prinzip eines Pools von rotierenden Gutachtern «funktioniert in der Realität nicht» und müsse überdacht werden.