«Albtraum hat langsam ein Ende»
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Yasin Mohamed erleichtert:«Albtraum hat langsam ein Ende»

Yasin Mohamed gegen Sophie Imelmann
Sie erhält gerichtlichen Maulkorb verpasst – ihn freuts

Reality-TV-Star Yasin Mohamed gewinnt Unterlassungsklage gegen Sophie Imelmann. Nach Vorwürfen sexueller Gewalt und Ausschluss vom Dschungelcamp kämpft er um seinen Ruf. Das Strafverfahren läuft jedoch weiter.
Publiziert: 15:09 Uhr
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Yasin Mohamed feiert vor Gericht einen Teilerfolg.
Foto: imago/Future Image

Auf einen Blick

  • Yasin Mohamed gewinnt Unterlassungsklage gegen Sophie Imelmann
  • Mohamed verlor Dschungelcamp-Chance aufgrund der Anschuldigungen
  • Strafverfahren läuft weiter, Imelmann erstattete Anzeige gegen Mohamed
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Saskia SchärRedaktorin People

Reality-TV-Star Yasin Mohamed (33) sollte ins Dschungelcamp ziehen, der Vertrag soll bereits unterschrieben worden sein. Doch dann kamen Vorwürfe der sexuellen Gewalt von seiner «Love Island VIP»-Kollegin Sophie Imelmann (28) auf – ohne jedoch, dass sie ihn namentlich erwähnte – und aus war es mit dem Dschungeltraum. Mohamed wurde von RTL kurzerhand fallengelassen

Eigene Aussagen, die er in der ARD-Sendung «deep und deutlich» getätigt hat, trugen zu der Situation bei. Er sprach über seine Alkoholexzesse und meinte: «Ich habe schwere Schäden bei Frauen hinterlassen». 

«Ich bin unschuldig und werde weiterhin für die Wahrheit kämpfen»

Gegen die Vorwürfe von Imelmann, die laut ihrem Instagram-Post im Dezember Anzeige erstattet hat, zog der Influencer (518'000 Follower auf Instagram) vor Gericht. Eine von ihm angestrebte Unterlassungserklärung ist nun durch, womit sich Imelmann nicht mehr zu der Thematik äussern darf. Das erzählt Mohamed noch auf dem Weg aus dem Kölner Landgericht voller Freude auf Instagram.

In einem Post erklärt er auch, welche Auswirkungen die Vorwürfe auf ihn hatten. «Die letzten sechs Wochen waren die schwersten meines Lebens. Ich wurde zu Unrecht beschuldigt, verleumdet und musste einen gewaltigen Shitstorm über mich ergehen lassen. Beleidigungen, falsche Anschuldigungen und ein enormer sozialer Druck haben mich fast gebrochen. Es hat mich tief verletzt, und auch meine Familie hat unglaublich darunter gelitten». 

Die durchgewunkene Unterlassungsklage bezeichnet Mohamed als einen ersten Lichtblick. Imelmann darf ihn «nicht mehr länger verleumden», mehr könne er allerdings derzeit noch nicht sagen, da die Angelegenheit weiter vor Gericht verhandelt werde. Nur eines wolle er klarstellen: «Ich bin unschuldig und werde weiterhin für die Wahrheit kämpfen». Weiter bedankt er sich für die Unterstützung seiner Familie und Fans, und spricht sein Mitgefühl aus für «Menschen, die wirklich Opfer sexueller Gewalt geworden sind». 

Wird er nun von RTL entschädigt?

Durch die Anschuldigungen hat Yasin Mohamed, der einst mit dem Schweizer Reality-Star Mia Maddison (28) in der Datingshow «Reality Shore» angebandelt hat, nicht nur mit persönlichen Anfeindungen zu kämpfen, sondern auch mit finanziellen Einbussen. Durch die Absage des Dschungelcamps dürften ihm schätzungsweise mehrere Zehntausende Euro durch die Latten gegangen sein. Ob RTL ihn dafür nun entschädigt und was der Sender nach der Unterlassungserklärung zu der Causa sagt? «Alle Kandidaten des diesjährigen Dschungelcamps sind am Freitag, 3. Januar, von RTL kommuniziert worden. Zu Berichterstattungen um andere zuvor spekulierte Personen äussern wir uns nicht». 

Wer sich allerdings klar und deutlich äussert, ist Imelmann selbst. Auf Instagram erklärt sie, dass es sich hierbei lediglich um einen Zivilprozess gehandelt habe, in dem es nur darum ging, ihr «einen Maulkorb zu verpassen», womit sie leben könne. Sie dürfe sich nicht mehr zu der Thematik äussern und müsse ihr Reel mit den Anschuldigungen löschen. Allerdings laufe das Strafverfahren weiterhin. «Ich habe Anzeige erstattet und die Staatsanwaltschaft ermittelt». Diese Ermittlungen solle man doch erst noch abwarten, bevor man sie verurteile, «weil das Ganze sagt überhaupt gar nichts über den Fall aus».

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