Wegen Sexualstraftaten
R. Kelly erneut zu Haftstrafe verurteilt

R. Kelly wurde nun von einem weiteren Gericht verurteilt. Seine Verteidigung dürfte sich über einen Punkt des Strafmasses aber freuen: Der Richter befand, dass der Sänger seine Haftstrafen grösstenteils parallel absitzen dürfe.
Publiziert: 23.02.2023 um 21:14 Uhr
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Aktualisiert: 23.02.2023 um 22:05 Uhr
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R. Kelly wurde erneut verurteilt.
Foto: keystone-sda.ch

Der bereits wegen Sexualstraftaten im Gefängnis sitzende Ex-Popstar R. Kelly (56) ist erneut zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Ein Richter in Chicago urteilte am Donnerstag allerdings, dass Kelly seine Haftstrafen grösstenteils parallel absitzen darf.

Kelly war im vergangenen Jahr in New York unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger bereits zu einer Haftstrafe von 30 Jahren verurteilt worden. Auch in dem Prozess in Chicago hatte eine Jury es als erwiesen angesehen, dass der «I Believe I Can Fly»-Sänger Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen gehabt und Kinderpornografie hergestellt hatte.

Verteidigung will in Berufung gehen

Die Staatsanwaltschaft hatte gefordert, dass die Haftstrafen aus beiden Prozessen zusammengerechnet werden müssen. Kellys Verteidigung hatte aber argumentiert, dass allein die Haftstrafe aus dem Prozess in New York für den Sänger angesichts dessen Alters quasi sowieso schon als eine lebenslange Haftstrafe anzusehen sei. Zudem hatte die Verteidigung in beiden Prozessen angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. (SDA)

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