Verhandlung nicht «fehlerhaft»
Kein neuer Prozess für Ghislaine Maxwell

Die Ex-Partnerin des gestorbenen US-Multimillionärs Jeffrey Epstein, Ghislaine Maxwell, ist mit ihrem Antrag auf eine Neuauflage ihres Prozesses gescheitert.
Publiziert: 02.04.2022 um 03:20 Uhr
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Aktualisiert: 02.04.2022 um 05:27 Uhr
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Ghislaine Maxwell (l.), die Komplizin von Jeffrey Epstein (r.), kriegt keinen neuen Prozess.
Foto: DUKAS

Ghislaine Maxwell (60) kriegt keinen neuen Prozess. Richterin Alison Nathan erklärte am Freitag (Ortszeit) in New York laut Medienberichten, die falschen Angaben eines Geschworenen in einem Fragebogen hätten nicht zu einem fehlerhaft geführten Prozess geführt. Damit ist der Weg für die Strafmassverkündung Maxwells am 28. Juni frei. Der 60-Jährigen drohen mehrere Jahrzehnte Haft.

Maxwell war in sechs Punkten angeklagt, unter anderem wegen Menschenhandels mit Minderjährigen zu Missbrauchszwecken. In diesem und vier weiteren Anklagepunkten war sie Ende Dezember schuldig gesprochen worden.

Geschworener verursachte keinen «fehlerhaften» Prozess

Die Britin habe als Helferin ihres Ex-Partners Jeffrey Epstein (†66) eine zentrale Rolle beim Aufbau von dessen Ring zum sexuellen Missbrauch junger Mädchen gespielt, entschied die Jury in New York. Nach dem Schuldspruch beantragten ihre Anwälte offiziell eine Neuauflage des Prozesses.

Zuvor hatte ein Geschworener in Interviews angegeben, selbst Opfer sexuellen Missbrauchs gewesen zu sein. In einem Fragebogen, in dem potenzielle Geschworene ausdrücklich gefragt wurden, ob sie sexuellen Missbrauch erlebt haben, hatte er jedoch «nein» angekreuzt. Maxwells Anwälte argumentierten, hätte der Geschworene die Wahrheit gesagt, «wäre er aus wichtigem Grund abgelehnt und ausgeschlossen worden».

Schuldspruch wird nicht aufgehoben

Richterin Nathan wies Maxwells Behauptung am Freitag zurück, dass diese im Prozess nicht offengelegte Tatsache, sie einer fairen und unparteiischen Jury beraubt habe. Sie wies darauf hin, dass die Hürde für die Aufhebung eines Schuldspruchs hoch sei und «nur unter den aussergewöhnlichsten Umständen» vorkomme. (SDA)

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