Englands Werbeaufsicht hat die Nase voll! Weil Influencer, darunter auch berühmte Namen wie Rosie Huntington-Whiteley (31) oder Ellie Goulding (32) immer wieder auf genaue Regelungen pfeifen, hat die Competition and Markets Authority (CMA) nun ein Dokument veröffentlicht, dass 16 Instagram-Berühmtheiten an den Pranger stellt. Der Vorwurf: Kaum ein Influencer kennzeichnet bei Werbe-Posts klar, dass sie dafür Geld erhalten haben. Stattdessen verkaufen sie ihren Fans Produkte ganz einfach als persönliche Empfehlungen. Für die CMA ist das allerdings klar Betrug!
«Ihre Fans verehren diese Stars als ihre Vorbilder. Damit, dass sie ihnen dann Produkte verkaufen, ohne ihnen zu sagen, dass das nur ein Marketing-Trick ist, werden diese Leute in die Irre geführt», sagt der CMA-CEO Andrea Coscelli zu der «Daily Mail». «Man sollte auf einen Blick sehen, welche Posts Werbung sind und welche nicht.»
Rita Ora trickst auf Jamaika
Auf der Liste der Instagram-Missetäter befindet sich etwa Pop-Star Rita Ora (28). Die Sängerin postete unter anderem ein Bikini-Bild in Jamaika und dankte dabei nebenbei dem Hotel, in dem sie dort gratis wohnen konnte. Top-Model Cara Delevingne (26) flehte währenddessen ihre Fans förmlich an, Kosmetikprodukte eines bestimmten Herstellers zu versuchen. Eine Kennzeichnung, wie etwa ein «Werbung»-Hashtag oder eine Markierung sucht man auf beiden Posts vergebens.
Schwere Konsequenzen müssen die Berühmtheiten aber noch keine fürchten. Die öffentliche Blossstellung soll eine erste Warnung sein, sollten sich die Influencer allerdings nicht bessern, wolle die CMA rechtliche Schritte einleiten. Dann könnten Rita Ora und Co. Bussgelder oder sogar eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren erwarten.
Schweiz hat «keine konkreten Vorgaben»
In der Schweiz können Influencer währenddessen aufatmen. Als nicht EU-Land gelten hier weitaus weniger harte Regelungen als etwa in Deutschland oder Grossbritannien. «Es gibt hier keine konkreten Vorgaben, die den Influencern sagen, was sie genau wo in welcher Form und Grösse platzieren müssen, um klar zu machen, dass es sich bei einem Post um bezahlte Werbung handelt», sagt Thomas Meier, Mediensprecher der Schweizerischen Lauterkeitskommission zu BLICK. Dennoch hält er fest: «Dass diese Pflicht jedoch besteht, steht ausser Frage.»
Neben dem öffentlichen Anprangern gibt es bei uns allerdings keine rechtlichen Schritte, mit denen sie die Influencer bestrafen können: «Falls eine Beschwerde bei uns eingeht und eine unserer Spruchkammern entscheiden würde, dass der Influencer unlauter gehandelt hat, können wir ihn lediglich dazu auffordern, künftig die Werbung entsprechend zu kennzeichnen. Widersetzt er sich diesem Entscheid, können wir ihn mit vollständigem Namen auf unserer Website publizieren.» Der drohende Image-Schaden würde allerdings in den meisten Fällen ausreichen, um Instagram-Übeltäter zu belehren.