Rapper hat sich mit Clan-Boss geeinigt
Bushido zahlt Millionen-Abfindung

Jetzt haben sich Rapper Bushido und sein Ex-Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker endlich geeinigt. Allerdings wird die Übereinkunft teuer.
Publiziert: 02.12.2021 um 15:23 Uhr
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Aktualisiert: 13.06.2023 um 14:57 Uhr
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Rapper Bushido muss seinem Ex-Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker eine Abfindung von 1,4 Millionen Euro zahlen.
Foto: Getty Images

Der frischgebackene Papi Bushido (43) muss tief in die Tasche greifen. Am Mittwoch teilte der stellvertretende Sprecher des Oberlandesgerichts in Brandenburg/Havel (D) mit, dass sich der Rapper mit Ex-Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker (45) auf eine Abfindung von 1,4 Millionen Euro geeinigt haben soll.

Seit August 2020 stehen Rapper Bushido und Clan-Boss Arafat Abou-Chaker vor dem Berliner Landgericht im Prozess. Abou-Chaker war jahrelang der Manager des Rappers und verdiente gehörig Geld mit ihm. Als sich Bushido von ihm trennen wollte, habe er seinen Schützling bedroht und erpresst. Deshalb bekämpfen sich die Parteien vor Gericht. Anklagepunkte gegen Abou-Chaker: Versuchte schwere räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Beleidigung. Die Familie Ferchichi steht seit 2017 unter Polizeischutz.

Gefährlicher Mix aus Privatem und Geschäftlichem

Bei der Abfindung geht es aber nicht um die Anklagen gegen Abou-Chaker, sondern um gemeinsame Immobilien. Davon betroffen ist unter anderem ein Gebäudekomplex mit fast 100 Wohnungen in Brandenburg. Hierfür hatte Rapper Bushido zusammen mit Arafat Abou-Chaker, der laut Polizeiangaben immer wieder mit organisierter Kriminalität in Verbindung gebracht wird, ein Immobiliengeschäft auf die Beine gestellt.

Nach mehreren Streitigkeiten, die die Beziehung zwischen den beiden zerrüttete, löste Musiker Bushido das Immobilienbusiness auf. Der Rapper warf Arafat Abou Chaker dabei vor, der Firma mehrfach Geld entwendet zu haben.

Teure Einigung

2018 beantragte Bushido, als alleiniger Besitzer im Grundbuch eingetragen zu werden. Sein Gesuch wurde damals vom Landgericht in Frankfurt/Oder angenommen. Mit der Bedingung, dass er seinem ehemaligen Geschäftspartner eine Abfindung von 126'000 Euro mit Zinsen zahlen sollte. Gegen diesen Beschluss wurde jedoch seitens Abou-Chaker erst Widerspruch eingelegt. Jetzt haben sie sich doch noch auf einen Vergleich geeinigt. (kog)

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