Neuer Tag, neuer Vorwurf gegen Flynn Kliemann (34). Er soll bei Auktionsverkäufen gepfuscht haben. Aber der Reihe nach. Der Youtuber und Influencer hat gerade mächtig Ärger am Hals. Der Grund: Die Berichterstattung über seine Masken-Deals. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Betrugsverdachts. Ihm wird vorgeworfen, Masken verkauft zu haben, die nicht wie behauptet in Europa, sondern in Vietnam und Bangladesch produziert worden sind. Auf Instagram teilte der Influencer deswegen ordentlich aus und schimpfte, dass die Medien sein Leben zerstört hätten.
Nun der nächste Knall: Fynn Kliemann versteigerte im März 2021 digitale Kunstwerke, wie der Sender ARD für das Format «Kontraste» recherchierte. 215'000 Euro, umgerechnet knapp 220'000 Franken, nahm Kliemann dadurch ein.
Digitale Kunstwerke waren Jingles
Bei den digitalen Kunstwerken handelte es sich um kurze Musikstücke. Kliemann bot 99 Jingles über eine Auktionsplattform im Netz an. Und zwar als virtuelle Güter, sogenannte Non-Fungible Tokens (NFTs), die die Käufer in Kryptowährungen bezahlen konnten.
Doch bei der Versteigerung ging Kliemann angeblich nicht ganz sauber vor. Am 7. März um 20 Uhr sollte das letzte Gebot möglich sein. Das Politmagazin «Kontraste» berichtet aber, dass Fynn Kliemann es mit dem Auktionsende nicht so genau nahm. Die Bieter, die um 20 Uhr ihr Angebot abgegeben hatten, bekamen den Zuschlag nicht. Die Auktionen der Jingles wurden um diese Uhrzeit nämlich noch nicht geschlossen. Das 20-Uhr-Höchstgebot konnte noch überboten werden. Durch die länger laufenden Auktionen soll Kliemann einen ordentlichen Batzen mehr Geld verdient haben. Rund ein Drittel der insgesamt 220'000 Franken.
Einer der Bieter sagte zu ARD, er habe sein Gebot um 19.58 Uhr abgegeben – umgerechnet 585 Franken. Erst um 21 Uhr aber war es nicht mehr möglich, zu bieten. In dieser Zeit stiegen die Gebote weiter.
«Es tut mir wirklich sehr leid»
Absicht, Zufall, technischer Fehler? Die verpfuschte Versteigerung sorgte beim besagten Bieter für Ärger und er meldete sich bei Kliemann. In einem Mail antwortete er dem enttäuschten Bieter: «Es tut mir wirklich sehr leid. Du hast vollkommen recht.» Doch der Bieter bekam weder eine Entschädigung, noch wurde die Auktion annulliert.
Kliemanns Anwalt sagte, dass die Auktionen um 20 Uhr nicht automatisch geschlossen wurden. Kliemann musste die Gebote händisch bestätigen – und der Youtuber, der mit den Auktionen «Neuland» betreten habe, ordnete die Auktionen nicht den korrekten 20-Uhr-Bietern zu.
Und das ist das Problem: Zivilrechtlich haben die 20-Uhr-Höchstbieter Anspruch auf die NFTs, so eine Juristin gegenüber der ARD. Nur geht das nicht, da einige der Musikstücke bereits weiterverkauft wurden. Die Betroffenen müssten selbst gegen Kliemann vorgehen. Nun muss sich der Influencer neben dem Ermittlungsverfahren wegen Betrugsverdachts also auch gegen drohende Schadensersatzforderungen wappnen. (paf)