Namenspuff um Dior
Luxusmarke legt sich mit Pornostar an

Die Luxusmarke Dior hat die Nase voll von Pornostar Gigi Dior. Weil diese ihren Namen schützen liess, hat das Unternehmen nun die Anwälte aufgeboten.
Publiziert: 05.11.2022 um 11:57 Uhr
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Aktualisiert: 05.11.2022 um 12:32 Uhr
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Pornostar Gigi Dior muss sich vielleicht bald einen anderen Künstlernamen zulegen.
Foto: Instagram

Ein Luxus-Riese legt sich mit einem Pornostar an: Dior befürchtet nämlich eine Rufschädigung, weil sich Gigi Dior (40) ihren Namen urheberrechtlich schützen liess. Kurzerhand hat der Millionen-Konzern deshalb die Anwälte aufgeboten.

Die Amerikanerin hatte sich im September 2022 das Copyright auf ihre private Webseite, ihren Onlyfans-Account, ihren Webcam-Dienst und auf alle ihren Social Media Konten gesichert. Das passt Christian Dior Couture gar nicht – und deshalb hat das Unternehmen mit Sitz in Paris nun beim Gericht in Kalifornien gefordert, dass die Namensrechte sofort wieder abgegeben werden müssen.

Luxusbrand fürchtet sich vor Imageschaden

«Wir sind gegen alle Formen des Service, den sie bietet – also in diesem Fall ihre Auftritte als Pornostar und Webseiten mit nicht jugendfreien Fotos und Videos. Durch den Markennamen kann es bei unseren Kunden zu Verwirrung und dadurch zum Imageverlust unserer Marke kommen», argumentieren die Dior-Anwälte. Gigi Dior findet die Klage der Franzosen jedoch unsinnig, wie sie der «New York Post» verrät: «Mein Name hat nichts mit Mode zu tun. Und das Lustige daran ist: Bei dem, was ich mache, trage ich normalerweise gar keine Kleidung.»

Gigi Dior ist erst während der Pandemie, im Jahr 2020, in die Porno-Branche eingestiegen, weil sie Geld für ihre vier kleinen Kinder (alle unter 12) brauchte. Sie hat bislang in sieben Pornofilmen mitgespielt, erzielt aber den Grossteil ihres Einkommens durch Webcamshows und die Blüttelplattform Onlyfans. Angesprochen darauf, warum sie sich die Rechte an ihrem Namen sicherte, erklärt Gigi Dior: «Es wurden bereits Bilder von mir geklaut. Jetzt ist mein Name gesichert. Wenn ich das Copyright wieder verliere, stehe ich vor dem Nichts und muss ganz von vorne anfangen!»

Pornostar muss sich nun erklären

Noch bis am 17. November hat der Erotikstar Zeit, dem Gericht glaubhaft zu machen, warum sie ihren Namen behalten soll. Die Aussichten, sich gegen den Luxusbrand durchsetzen zu können, stehen jedoch schlecht. (cth/bnr)

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