Die Polizei hat ihre Ermittlungen wegen Körperverletzung gegen Rapperin Cardi B (30) eingestellt. Es wird damit keine Anklage erhoben. Am 29. Juli hatte sie bei einem Auftritt in Las Vegas ihr Mikrofon mit voller Wucht ins Publikum geworfen und dabei eine Frau am Kopf verletzt. Die Rapperin war zuvor mit einem Drink überschüttet worden.
«Wegen unzureichender Beweise eingestellt»
Das Las Vegas Metropolitan Police Department veröffentlichte am Donnerstag (3. August) eine Erklärung, in der es heisst: «Nach einer gründlichen Prüfung dieses Falles und mit Rücksprache mit der Bezirksstaatsanwaltschaft von Clark County wurde dieser Fall wegen unzureichender Beweise eingestellt.» Es werde damit keine Anklage erhoben. Die Anwälte der Rapperin, Drew Findling, David Chesnoff und Richard Schonfeld sagten gegenüber «TMZ»: «Im Namen von Cardi danken wir dem Las Vegas Metropolitan Police Dept für die sorgfältige und schnelle Lösung dieser Angelegenheit.»
Die «I Like It»-Sängerin hatte vergangenen Samstag im «Drai's Beachclub & Nightclub» in Las Vegas ihre Fans dazu aufgefordert, sie abzukühlen und mit Wasser zu bespritzen. Als sie dann jedoch aus dem Publikum heraus mit einem Getränk überschüttet wurde, schleuderte die Rapperin mit voller Wucht ihr Mikrofon in die Menge. Eine Frau wurde am Kopf getroffen und erstattete Anzeige bei der Polizei. Laut «People» gab sie an, dass sie nicht diejenige gewesen sei, die ihren Drink über Cardi B geschüttet habe.
Mikro wird für den guten Zweck versteigert
Während die Polizei die Ermittlungen in dem Fall eingestellt hat, könnte das besagte Mikrofon richtig Geld einbringen. Denn die Audioproduktionsfirma, der das Mikro gehört, will es für den guten Zweck versteigern. Die Gebote haben inzwischen 100'000 US-Dollar erreicht.
Cardi B stand schon einmal wegen Körperverletzung vor Gericht. Die Rapperin und Ex-Stripperin war 2018 in eine Prügelei in einem New Yorker Stripclub verwickelt. Cardi B bekannte sich 2022 schuldig. Dadurch kam sie um eine Gefängnisstrafe herum. Sie wurde stattdessen zu 15 Tagen gemeinnütziger Arbeit verpflichtet. (SpotOn)
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