Klage wegen Vorwurf des Kindesmissbrauchs zugelassen
Prozess gegen toten Michael Jackson in den USA

Wade Robson wirft Michael Jackson vor, ihn als Kind sexuell missbraucht zu haben. 14 Jahre nach dem Tod des King of Pop soll der Fall doch noch vor Gericht kommen.
Publiziert: 27.06.2023 um 14:50 Uhr
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Aktualisiert: 27.06.2023 um 15:06 Uhr
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Michael Jackson steht 14 Jahre nach seinem Tod vor Gericht.
Foto: AP

Die Vorwürfe gegen Michael Jackson (1958-2009) wegen Kindesmissbrauchs sind nicht neu. Schon zu Lebzeiten des King of Pop gab es immer wieder Anschuldigungen, die jedoch nie zu einer Verurteilung führten. Nun wird ein Fall erneut aufgerollt – posthum vor Gericht.

Die Klage wurde von Wade Robson (40) eingereicht, der behauptet, als Kind von Jackson sexuell missbraucht worden zu sein. Robson war sieben Jahre alt, als er Jackson kennenlernte. Er hatte in den 90er-Jahren eine enge Beziehung zu dem Popstar.

Wade Robson wurde beeinflusst

Die Vorwürfe sind schwerwiegend: Jackson soll ihn über Jahre hinweg sexuell missbraucht haben. Doch im Jahr 2005, als Michael Jackson wegen sexuellen Missbrauchs eines anderen Jungen vor Gericht stand und freigesprochen wurde, sagte Robson für Michael Jackson aus.

Damals sagte Robson, er habe mit dem Popstar in einem Bett geschlafen, aber es sei nichts passiert. Nach dessen Tod zog er seine Aussagen aber zurück, reichte 2013 Klage gegen dessen Firma MJJ Productions Inc. ein.

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Robson erklärte, er habe zuvor aufgrund von «kompletter Manipulation und Gehirnwäsche» absichtlich falsch und für Jackson ausgesagt. Die Anwälte von Jackson weisen die Vorwürfe zurück und betonen, dass der Popstar unschuldig sei.

Klage nun doch zugelassen

Sie argumentieren, dass der Kläger bereits in der Vergangenheit unter Eid ausgesagt hat, dass Jackson ihn nicht missbraucht habe. Im Jahr 2021 scheiterte Wade Robson mit seiner Klage gegen die Firmen von Michael Jackson.

Doch das kalifornische Berufungsgericht hob die Abweisung des Falles nun auf. Die Klage wird doch zugelassen und der Fall wird vor Gericht verhandelt werden. (euc)

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