«Kaltherzige, gewaltsame Tat»
Schütze in Lady Gagas Hunderaub-Fall zu 21 Jahren Haft verurteilt

Nach einem bewaffneten Raubüberfall, bei dem der Hundesitter von US-Popstar Lady Gaga (36) angeschossen wurde, muss einer der Täter für lange Zeit ins Gefängnis. Der 20-Jährige wurde zu 21 Jahren Haft verurteilt. Der Mann habe eine «kaltherzige Gewalttat» begangen.
Publiziert: 06.12.2022 um 03:22 Uhr
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Aktualisiert: 06.12.2022 um 07:57 Uhr
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Lady Gaga mit ihren drei Bulldoggen.
Foto: Instagram

Nach dem Überfall auf den Hundesitter von US-Popstar Lady Gaga Anfang 2021 ist ein junger Mann am Montag in Los Angeles wegen versuchten Mordes zu 21 Jahren Haft verurteilt worden. Der 20-Jährige erkannte die Vorwürfe weder an noch stritt er sie ab, was den gleichen Effekt wie ein Schuldeingeständnis hat. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft zugestimmt, weitere Anklagepunkte fallen zu lassen. Der 20-Jährige werde «für eine kaltherzige Gewalttat» zur Rechenschaft gezogen, hiess es in einer Erklärung der Staatsanwaltschaft.

Drei Männer hatten im Februar 2021 Lady Gagas Hundeausführer Ryan Fischer attackiert, um die drei französischen Bulldoggen der Sängerin zu rauben. Einer der Täter schoss Fischer dabei nieder und verletzte ihn schwer. Die Angreifer konnten mit zwei der Bulldoggen – Koji und Gustav – flüchten, der dritte Hund – Miss Asia – entkam den Räubern.

Belohnung ausgesetzt

Der nun Verurteilte war im April wegen eines Behördenirrtums aus der Haft entlassen, wie die Polizei im Juli einräumen musste. Er wurde später wieder gefasst. Die anderen beiden Täter wurden bereits zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Die Polizei geht nicht davon aus, dass die nächtlichen Strassenräuber ursprünglich wussten, wem die Hunde gehören. Französische Bulldoggen sind auch ohne berühmte Besitzer sehr wertvoll: Hunde der begehrten Rassen werden für tausende Dollar verkauft.

Lady Gaga bekam ihre Haustiere später zurück, nachdem sie eine Belohnung von einer halben Million Dollar ausgesetzt hatte. Eine Frau gab die Hunde bei der Polizei ab und erklärte, sie an einem Pfosten angeleint gefunden zu haben. Der angeblichen Finderin wurde jedoch vorgeworfen, eine Komplizin der Täter zu sein. (SDA/AFP/kes)

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