Eurovision-Song-Contest-Gewinnerin Jamala (38) hält seit vergangenen Donnerstag ihre Flucht aus der Ukraine auf Instagram fest. «Gestern Abend habe ich bei Bombenlärm in 15 Minuten alles zusammengerafft, wie meine Urgrossmutter 1944, und mit den Kindern auf dem Arm die Wohnung verlassen», meldete sie vor wenigen Tagen.
Ihren Ehemann Bekir Suleimanow musste die Sängerin zurücklassen: Er darf momentan nicht ausreisen. Vier Tage verbrachte die 38-Jährige in einem Auto. Die Reise war für sie und ihre Kinder äusserst anstrengend – unter anderem auch, weil sie ohne Proviant, an den «im Schockzustand niemand auch nur gedachte hatte», reisten.
Flucht in die Türkei
Voran kam die Familie nur sehr langsam. «Zwei Kilometer in vier Stunden – ungefähr so haben wir uns bewegt», erläutert sie weiter in einem Post. Inzwischen ist die Sängerin samt Nachwuchs bei ihrer Schwester in Istanbul angekommen.
Auf Social Media will sie ihrer Community dennoch Mut machen: «Wir müssen Putins russischen Krieg stoppen! Steht der Ukraine bei. Helft uns, unser Land zu retten.» Sie selbst glaubt stark an ihr Volk und denkt gar nicht daran, die Hoffnung zu verlieren: «Ich glaube an unseren Präsidenten Selenski, unsere Armee, unsere starken, mutigen Männer und Frauen. Wir werden es schaffen! Die Ukraine wird nicht besiegt werden!»
Der Ukraine blieb sie immer treu
2016 gewann die ukrainische Sängerin den Eurovision Song Contest mit «1944» – einem Song, der von der Zwangsumsiedlung ihrer Vorfahren durch Josef Stalin handelt. Dass sie und nicht ihr russischer Konkurrent Sergei Lazarew (38) gewann, wurde damals heiss diskutiert. «Es war ein Sieg der Politik über die Kunst», beschwerte sich beispielsweise der russische Senator Franz Klinzewitsch (64).
Nach ihrem Sieg erhielt sie eine Einladung, an einem Event für Wladimir Putins (69) Führerschaft zu singen. Zur gleichen Zeit wurde sie dazu aufgerufen, die russische Staatsbürgerschaft anzunehmen. Die Sängerin erteilte damals beiden Forderungen eine kalte Absage. Sie meinte bloss: «Ich habe die ukrainische Staatsbürgerschaft, eine andere ist nicht notwendig.» (kog)
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