Hat er eine 15-Jährige sexuell belästigt?
Marc Terenzi äussert sich erstmals zu Vorwürfen

Marc Terenzi wird vorgeworfen, die 15-jährige Tochter einer Ex-Freundin sexuell belästigt zu haben. Nun reagiert der Sänger auf die Anschuldigungen.
Publiziert: 15.04.2023 um 14:30 Uhr
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Gegen Marc Terenzi ermittelt die deutsche Staatsanwaltschaft. Er soll eine Minderjährige sexuell belästigt haben, lautet der Vorwurf.
Foto: Getty Images

Vergangene Woche wurde bekannt, dass gegen Marc Terenzi (44) Anzeige erstattet wurde, weil er angeblich ein erst 15-jähriges Mädchen sexuell belästigt haben soll. Wie «Bild» berichtete, soll es sich bei der Anzeigenstellerin um eine Ex-Freundin von Marc Terenzi handeln. Sie ist gleichzeitig die Mutter des Mädchens. Nun nimmt der Sänger im Gespräch mit «Bild» erstmals Stellung zu den Vorwürfen.

Terenzi sei umgehend in Kenntnis über die Anschuldigungen gesetzt worden und anwaltlich dagegen vorgegangen. Weil das Verfahren noch laufe, könnte er zu Einzelheiten keine Stellungnahme abgeben. «Mir ist es aber sehr wichtig, unmissverständlich klarzustellen, dass ich die Vorwürfe gegen mich in aller Deutlichkeit und entschieden zurückweise», erklärt er der deutschen Zeitung.

Marc Terenzi will seine Unschuld beweisen

Und weiter: «Ich habe in meinem Leben bestimmt nicht alles richtig gemacht, ganz im Gegenteil. Was mir hier jetzt allerdings unterstellt wird, ist nicht in Worte zu fassen.» Er werde seine Unschuld beweisen und die Urheber dieser Verleumdung zur Verantwortung ziehen.

Terenzi soll nach der Trennung von seiner Ex-Freundin weiter in Kontakt mit der Teenager-Tochter geblieben sein. Noch vor einem Jahr, als sie 15 Jahre alt war, habe er ihr Fotos und Nachrichten geschickt und immer wieder ihre Nähe gesucht, lautet der Vorwurf. Im Sommer 2022 erstattete die Mutter schliesslich Anzeige, als sie von den Vorkommnissen Wind bekam. Die Staatsanwaltschaft Leipzig bestätigt diese Informationen und die Ermittlungen gegen den Ex-Dschungelkönig.

Ermittlungen gegen den Sänger dauern an

Die Identität der Ex-Freundin und ihrer Tochter sei der deutschen Zeitung bekannt, werde aber zum Schutz der minderjährigen Tochter nicht veröffentlicht. Noch dauern die Ermittlungen gegen Marc Terenzi, der kürzlich wegen angeblicher Alkohol- und Drogenproblemen aus seiner Band 5ünf geworfen wurde, an. Es ist nicht klar, ob Anklage erhoben wird. Es gilt die Unschuldsvermutung. (bsn)

Sexuelle Gewalt erlebt? Das kannst du tun

Sexuelle Gewalt ist in der Schweiz verboten, kann aber jede Person treffen. Wenn du einen sexuellen Übergriff erlebt hast, rät die Organisation Sexuelle Gesundheit Schweiz zu folgenden Schritten:

1

Sprich mit einer Person, der du vertraust.

2

Kontaktiere eine Beratungsstelle der Opferhilfe. Hier bekommst du Informationen zu deinen Rechten, Adressen für psychologische Unterstützung, hier wirst du aufgeklärt über Vor- und Nachteile einer Anzeige bei der Polizei.

3

Suche am besten innert 48 Stunden ein Spital, eine Ärztin, einen Arzt auf – auch wenn du nicht verletzt bist.

4

Lass dich dort untersuchen und Spuren sichern. Du bekommst Medikamente und erste psychologische Hilfe.

5

Um eine Anzeige zu machen, gehst du direkt zur Polizei oder informierst dich zuerst bei einer Beratungsstelle für Opferhilfe.

Sexuelle Gewalt ist in der Schweiz verboten, kann aber jede Person treffen. Wenn du einen sexuellen Übergriff erlebt hast, rät die Organisation Sexuelle Gesundheit Schweiz zu folgenden Schritten:

1

Sprich mit einer Person, der du vertraust.

2

Kontaktiere eine Beratungsstelle der Opferhilfe. Hier bekommst du Informationen zu deinen Rechten, Adressen für psychologische Unterstützung, hier wirst du aufgeklärt über Vor- und Nachteile einer Anzeige bei der Polizei.

3

Suche am besten innert 48 Stunden ein Spital, eine Ärztin, einen Arzt auf – auch wenn du nicht verletzt bist.

4

Lass dich dort untersuchen und Spuren sichern. Du bekommst Medikamente und erste psychologische Hilfe.

5

Um eine Anzeige zu machen, gehst du direkt zur Polizei oder informierst dich zuerst bei einer Beratungsstelle für Opferhilfe.

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