Falls Behandlung nicht anschlägt
BBC-Moderatorin kommt zum Sterben nach Zürich

Bei der britischen TV-Moderatorin Esther Rantzen (83) wurde Lungenkrebs in Stadium vier diagnostiziert. Sollte ihre derzeitige Therapie «keine Wunder» bewirken, wird sie wohl in die Schweiz reisen und sich von Dignitas in den Tod begleiten lassen.
Publiziert: 20.12.2023 um 12:20 Uhr
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Bei der britischen TV-Legende Esther Rantzen wurde Lungenkrebs diagnostiziert.
Foto: DUKAS

Esther Rantzen (83) ist in Grossbritannien eine TV-Legende. Sie moderierte die Sendung «That's Life!» auf BBC von 1973 bis 1994. Zudem gründete sie die Sorgentelefons «Childline» für Kinder, sowie «The Silver Line» für ältere Personen, die an Einsamkeit leiden. Nun will die zur «Dame» ernannte Esther Rantzen selbst Hilfe in Anspruch nehmen. Eine, die in ihrer Heimat England allerdings verboten ist: die Sterbehilfe.

Zu Beginn des Jahres wurde bei der Moderatorin Lungenkrebs diagnostiziert. Dieser hat sich mittlerweile ausgebreitet – Rantzen befindet sich mittlerweile im vierten Stadium, dem jeweils nur geringe Heilungschancen zugesprochen werden. Sollte ihre aktuelle Therapie nicht die gewünschte «Wunder-Wirkung» zeigen, ziehr sie einen Abschied mit der Sterbehilfeorganisation Dignitas in der Schweiz in Betracht. Dafür ist sie dort bereits Mitglied geworden, wie der «Mirror» berichtet. 

«Dignitas ist kein schöner Ort»

Ihre Tochter Rebecca Wilcox möchte ihre Mutter allerdings gleich aus mehreren Gründen nicht in den Flieger nach Zürich steigen lassen, wie sie dem «Mirror» sagt. Einerseits, weil ihre Mutter nicht gerne fliege, nervös werde und sich verlaufe. Zum anderen, weil «Dignitas ist kein schöner Ort. Es befindet sich in einem Industriegebiet und sieht aus wie eine Kiste.» Zudem hätten Gefangene laut Wilcox einen schöneren Abschied als Personen bei Dignitas, die in einem unpersönlichen Raum ohne ihre Liebsten durch einen Prozess gehetzt würden. 

Tatsächlich sei es so, dass Rantzens Familie ernsthafte Konsequenzen fürchten müssten, falls sie die Moderatorin in die Schweiz begleiten würden, heisst es. Weil assistierter Suizid in England verboten ist, könnte die Familie bei der Landung auf heimischem Boden in Probleme geraten und verhaftet werden. Damit ihre Mutter nicht alleine in die Schweiz fliegen müsse, habe Rebecca Wilcox das Parlament aufgefordert, über Regeln zur Sterbehilfe abzustimmen. 

Assistierter Suizid wurde 2015 abgelehnt

Bereits vor acht Jahren wurde im britischen Parlament über Sterbebegleitung diskutiert. Dabei stimmten die Abgeordneten – inklusive des damaligen Premierministers David Cameron (57) – gegen eine Gesetzesänderung, die es Ärzten erlaubt, unheilbar kranken Menschen bei der Beendigung ihres Lebens zu helfen. Auch Rantzen fordert eine freie Entscheidung, wenn es um die Freitodbegleitung geht – es sei «wichtig ist, dass das Gesetz mit den Wünschen des Landes übereinstimmt». 

Sterbehilfe in der Schweiz

In der Schweiz haben Menschen das Recht, Art und Zeitpunkt ihres Sterbens zu bestimmen. Doch für eine Freitodbegleitung müssen laut der Sterbehilfeorganisation Exit diverse Voraussetzungen erfüllt sein, ansonsten ist sie illegal und kann juristisch geahndet werden.

Die sterbewillige Person muss urteilsfähig sein. Das heisst: Sie muss wissen, was sie tut. Der Sterbewunsch muss wohlerwogen und über eine längere Zeit vorhanden sein. Eine Freitodbegleitung soll nicht das Resultat einer momentanen depressiven Verstimmung oder Krise sein.

Weiter muss sich ein Mensch selbst dazu entscheiden, sterben zu wollen. Er darf nicht von Aussenstehenden dazu gedrängt werden. Die letzte Voraussetzung ist, dass die Person den Suizid eigenhändig ausführt und so die Tatherrschaft innehat.

Laut dem Bundesamt für Justiz arbeiten Organisationen wie Exit im Rahmen dieses Gesetzes. Sie machen sich nicht strafbar, solange ihnen keine selbstsüchtigen Motive vorgeworfen werden könnten. Bei einem Verstoss gegen das Gesetz drohen den Sterbehelfern mehrjährige Gefängnisstrafen.

In der Schweiz haben Menschen das Recht, Art und Zeitpunkt ihres Sterbens zu bestimmen. Doch für eine Freitodbegleitung müssen laut der Sterbehilfeorganisation Exit diverse Voraussetzungen erfüllt sein, ansonsten ist sie illegal und kann juristisch geahndet werden.

Die sterbewillige Person muss urteilsfähig sein. Das heisst: Sie muss wissen, was sie tut. Der Sterbewunsch muss wohlerwogen und über eine längere Zeit vorhanden sein. Eine Freitodbegleitung soll nicht das Resultat einer momentanen depressiven Verstimmung oder Krise sein.

Weiter muss sich ein Mensch selbst dazu entscheiden, sterben zu wollen. Er darf nicht von Aussenstehenden dazu gedrängt werden. Die letzte Voraussetzung ist, dass die Person den Suizid eigenhändig ausführt und so die Tatherrschaft innehat.

Laut dem Bundesamt für Justiz arbeiten Organisationen wie Exit im Rahmen dieses Gesetzes. Sie machen sich nicht strafbar, solange ihnen keine selbstsüchtigen Motive vorgeworfen werden könnten. Bei einem Verstoss gegen das Gesetz drohen den Sterbehelfern mehrjährige Gefängnisstrafen.

Ihre Entscheidung für eine Freitodbegleitung habe auch mit ihrer Familie zu tun, wie Rantzen im «The Today Podcast» sagt. Sie wolle nicht, dass ihre letzten Erinnerungen schmerzhaft seien. «Denn wenn man sieht, wie jemand, den man liebt, einen schlimmen Tod erleidet, löscht diese Erinnerung alle glücklichen Zeiten aus, und das möchte ich nicht. Ich möchte nicht diese Art von Opfer in ihrem Leben sein.»

Unerwartete Weihnachten geniessen und dankbar sein

Innerhalb der nächsten Wochen wird die TV-Moderatorin erfahren, ob die neue Therapie «Wunder bewirkt hat» – oder eben nicht. Trotz der Schockdiagnose und der Aussicht, alleine ein Flugzeug in Richtung Schweiz besteigen zu müssen, zeigt sich Rantzen dankbar und freut sich über «unerwartete Weihnachten», da sie zu Beginn des Jahres nicht einmal damit gerechnet habe, ihren Geburtstag am 22. Juni mitzuerleben. «Ich hätte definitiv nicht gedacht, dass ich es bis zu diesen Weihnachten schaffen würde, was ich anscheinend doch tue. Aber alles kann passieren; ich lebe in einem Wald, ein Baum kann auf mich fallen [...] Ich muss aus irgendeinem Grund von meiner Stange fallen, und ich bin 83, verdammt noch mal, also sollte ich sehr dankbar sein und bin es auch.» (sei)


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