Es geht um die Pässe ihrer Kinder
Sophie Turner klagt gegen Ex-Mann Joe Jonas

Zwischen US-Sänger Joe Jonas und seiner Ex-Frau Sophie Turner droht eine Schlammschlacht. Nachdem das Paar seine Scheidung Anfang des Monats publik gemacht hatte, klagt die Britin nun gegen den Musiker – es geht um die Pässe der gemeinsamen Kinder.
Publiziert: 21.09.2023 um 21:18 Uhr
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Da droht eine Schlammschlacht: Die britische Schauspielerin Sophie Turner klagt gegen ihren Ex-Mann, den US-Sänger Joe Jonas.
Foto: imago images/ZUMA Wire

Nach der Bekanntgabe ihrer Scheidung könnte zwischen US-Sänger Joe Jonas (34) und dessen Ex-Frau, der Schauspielerin Sophie Turner (27), ein Rosenkrieg entbrennen. Offiziellen Dokumenten, die der britischen «Daily Mail» vorliegen, ist zu entnehmen, dass Turner per richterlichem Beschluss das Sorgerecht für die beiden gemeinsamen Kinder Willa (3) und D.M.J. (1) erzwingen möchte. Die Britin wirft dem Sänger vor, er hielte deren Pässe zurück und verbaue ihnen somit die Möglichkeit, nach Grossbritannien zu reisen.

Laut der Akten fordert Turner «die sofortige Rückgabe der Kinder, die unrechtmässig entführt oder zurückgehalten wurden». Turner befindet sich momentan aufgrund von Dreharbeiten in ihrem Heimatland, bereits Ende 2022 wollte sie – damals noch mit Jonas und den gemeinsamen Kindern – dorthin umziehen. Offenbar hat das Paar damals bereits nach einer Schule für die ältere Tochter gesucht. 

Jonas reagiert postwendend

Es dauerte nicht lange, bis sich auch der Angeklagte, Ex-Mann Jonas, zu den Vorwürfen äusserte. Über einen Sprecher liess er ausrichten: «Nach mehreren Gesprächen mit Sophie hat Joe ein Scheidungsverfahren in Florida eingeleitet, da Florida die zuständige Gerichtsbarkeit für diesen Fall ist (...) Das Gericht in Florida hat bereits eine Verfügung erlassen, die es beiden Elternteilen verbietet, mit den Kindern umzuziehen.» Über diesen Entscheid sei überdies auch Turner vor über zwei Wochen unterrichtet worden. Zudem habe das Ex-Paar erst vergangenen Sonntag entschieden, an einer «gemeinsamen Elternschaft» arbeiten zu wollen. Es scheint möglich, dass es sich bei Turners Klage nun gegen einen Verstoss gegen die ursprünglich erlassenen Auflagen handelt. Zum Schluss von Jonas' Erklärung heisst es: «Dies ist eine bedauerliche juristische Meinungsverschiedenheit über eine Ehe, die traurigerweise zu Ende geht. Die Verwendung von Begriffen wie ‹Entführung› ist bestenfalls irreführend und schlimmstenfalls ein schwerer Missbrauch des Rechtssystems.» (las)

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