Einreise verweigert
Kosovarische Sängerin zu schlecht für die Schweiz

Das Zürcher Migrationsamt hält die Folklore-Musikerin für «nicht sehr gut qualifizierte Sängerin».
Publiziert: 02.08.2019 um 16:19 Uhr
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Die kosovarische Folklore-Sängerin Xhevahire Bytyqi ist zwar kein Superstar, doch seit 2004 trat sie immer wieder in der Schweiz auf.
Foto: Youtube

Das Zürcher Migrationsamt macht Dieter Bohlen jetzt Konkurrenz und entscheidet mit harter Jury-Attitüde, wer in die nächste Runde kommt – bzw. wer gut genug ist, um in der Schweiz auftreten zu dürfen. So passiert bei der kosovarischen Sängerin Xhevahire Bytyqi. Sie wollte von September 2018 bis April 2019 in der Schweiz ein paar Konzerte geben. Doch das Zürcher Migrationsamt und auch das Verwaltungsgericht verwehrten ihr ein Visum, weil sie nicht genug gut sei.

«Nicht sehr gut qualifizierte Sängerin»

Xhevahire Bytyqi ist zwar kein Superstar, der kosovarischen Gemeinschaft in der Schweiz dürfte sie aber keine Unbekannte sein. Seit 2004 trat die Musikerin immer wieder in der Schweiz auf. Damit ist jetzt Schluss. Ihr neustes Gesuch auf eine Einreisebewilligung für Auftritte wurde vom Zürcher Migrationsamt niedergeschmettert. Bei Xhevahire Bytyqi handle es sich «um eine nicht sehr gut qualifizierte Sängerin», wie die «Neue Zürcher Zeitung» berichtet. Zudem sei «ihr behaupteter grosser Bekanntheitsgrad in der Heimat» nicht hinreichend belegt – ihre Musikvideos zählen auf Youtube zwischen 8000 und 170'000 Klicks. 

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Um eine Kurzaufenthaltsbewilligung für Auftritte in der Schweiz zu erhalten, müssen Künstler aus Drittstaaten vorweisen können, dass sie «eine musikalisch wertvolle Darbietung auf hohem Niveau» bieten. Das hatte Bytyqi auch getan: Mittelschuldiplom in Musik, Werke, Mitglieds-Bestätigung einer kosovarischen Vereinigung für Gesang und Tanz. Hat alles nichts genützt. 

Ramadan Millaku, der die Musikerin für einen Auftritt in seinen Club Villa Miami gebucht hatte, stellte Rekurs beim Verwaltungsgericht – ohne Erfolg. Das Gericht schreibt in seinem Urteil, dass Kurzaufenthaltsbewilligungen nur qualifizierten Arbeitskräften zu erteilen seien. Als qualifiziert gelten Musiker dann, wenn sie eine abgeschlossene Fachhochschul- oder Hochschul-Ausbildung vorweisen könnten. Zudem müsse man das bisherige langjährige künstlerische Schaffen, wie die Zahl der verkauften Tonträger, Konzerte und Ähnliches, nachweisen. Diesen Nachweis hätten Millaku und Bytyqi inhaltlich nicht zur Genüge erbracht. (rgl)

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