Aufschub wegen 8 Monate alter Tochter
Vorerst muss Schwesta Ewa doch nicht ins Gefängnis

Schwesta Ewa rechnete schon damit, von ihrer Tochter getrennt zu werden. Doch vorerst haben die Behörden Mitleid mit der Rapperin.
Publiziert: 13.09.2019 um 19:15 Uhr
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Schwesta Ewa muss für 2,5 Jahre ins Gefängnis.
Foto: Instagram

Es ist der Horror für die Rapperin Schwesta Ewa (35): Die Deutsche muss für 2,5 Jahre ins Gefängnis – und wird dafür von ihrer Tochter (acht Monate) getrennt. Denn in der Justizvollzugsanstalt Willich in Düsseldorf fehlt die Infrastruktur für Kinder. Für ein anderes Gefängnis, in dem sie ihr Meitli hätte mitnehmen können, kommt Schwesta Ewa nicht infrage. Dafür sei sie zu «manipulierbar und gewaltbereit», erklärt der Gefängnissprecher.

Laut der deutschen Zeitung «Bild» gibt es nun aber doch einen Lichtblick für die Rapperin. «Ich bekomme Haftaufschub», erzählt sie dem Boulevardblatt. Dieser sei ihr von der Staatsanwaltschaft gewährt worden. Das Problem: «Wir wissen nur nicht, wie lange dieser Aufschub gewährt wird.»

Etliche Straftaten begangen

Schwesta Ewa wurde 2017 wegen Steuerhinterziehung, 35-facher Körperverletzung und der sexuellen Verführung Minderjähriger verurteilt. Das Gericht sprach eine Haftstrafe von 2,5 Jahren aus. Sechs Monate davon sass sie bereits in der Untersuchungshaft ab. (bnr)

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